Zurück in den Job - mit einer Weiterbildung!

Mama in der Kueche mit Maedchen auf dem Ruecken

© Adobe Stock, pressmaster

Zum Wohle der Kinder: Um sich voll und ganz auf die Erziehung und Betreuung der Kinder konzentrieren zu können, scheiden viele Frauen - in selteneren Fällen auch Männer - aus dem Job.

Mit Folgen, denn sind die Kleinen dann größer, ist viel Zeit vergangen und die Rückkehr in die Arbeitswelt nicht immer leicht. Die Bundesregierung möchte den Wiedereinstieg in den Beruf unterstützen und bietet dazu das Aktionsprogramm Perspektive Wiedereinstieg an.

Viele Informationen können die Wiedereinsteiger bei der Agentur für Arbeit bekommen. Hier kann man sich umfassend beraten lassen. Die Chancen auf dem aktuellen Arbeitsmarkt werden besprochen, das berufliche Profil beleuchtet, Perspektiven aufgezeigt und Möglichkeiten durch eine berufliche Weiterqualifikation werden erörtert. Denn in der Zeit der Kindererziehung haben sich unter Umständen - je nach Branche und Dauer der Abwesenheit - viele Dinge verändert, etwa Software oder rechtliche Bestimmungen. Zu all den Neuerungen kann eine Weiterbildung die Mütter oder Väter wieder auf den neuesten Stand bringen.

Doch nicht nur eine Weiterbildung wird gefördert: Sehr junge Eltern haben bei der Geburt ihres Nachwuchses oftmals noch keine abgeschlosserne Berufsausbildung. Die staatlichen Angebote gelten auch für diejenigen, die eine erste Berufsausbildung abschließen möchten.

Kosten für den Lehrgang

Die Kosten für den Lehrgang werden übernommen. Dazu gehören außer den Lehrgangs- gebühren auch die erforderlichen Lehrmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und Prüfungsgebühren für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten zu der Institution, welche die Weiterbildung anbietet, werden zum Teil erstattet. Die Höhe der Kosten ist abhängig vom benutzten Verkehrsmittel. So werden pro Tag maximal 130 Euro für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte übernommen. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, wird die An- und Abreise zum Weiterbildungsort sowie eine monatliche Heimfahrt zur Familie übernommen.

Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung

Ist die Weiterbildung für die berufliche Perspektive tatsächlich erforderlich, wird die Schulung nur an einem anderen Ort angeboten und muss der Teilnehmer dazu auswärtig untergebracht werden, so besteht weiter die Möglichkeit, dass die Kosten für Unterbringung und Verpflegung übernommen werden. Die Agentur übernimmt für die Unterbringung pro Tag einen Betrag von 31 Euro, pro Monat einen Höchstbetrag von 340 Euro. Für die Verpflegung wird täglich ein Betrag von 18 Euro, je Monat ein Höchstbetrag von 136 Euro übernommen.

Kosten für die Kinderbetreuung

Auch die Kinder müssen für die Zeit der Weiterbildung versorgt werden: Kosten, die während der Weiterbildung für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern (Kinder unter 15 Jahren) entstehen, können ebenfalls von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Dies betrifft beispielsweise Gebühren für Kindergarten oder Hort, Kosten für Tagesmutter oder Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten. Fallen Kinderbetreuungskosten an, werden je Kind die Kosten in Höhe von 130 Euro monatlich übernommen - unabhängig von der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Unter Umständen besteht die Möglichkeit, dass auch während der beruflichen Weiterbildung das Arbeitslosengeld für den Lebensunterhalt gezahlt werden kann. Es gelten dazu natürlich die entsprechenden Regelungen für den Bezug des Arbeitslosengelds unverändert. Eventuell wird der Betrag gemindert, wenn zu Beginn der Weiterbildung die Anspruchsdauer nicht mindestens 30 Tage.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Zuletzt überarbeitet: April 2019

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