Zurück in den Job - mit einer Weiterbildung!
Zum Wohle der Kinder: Um sich voll und ganz auf die Erziehung und Betreuung
der Kinder konzentrieren zu können, scheidet so manche Frau - in selteneren
Fällen auch Männer - aus dem Job. Mit Folgen - denn sind die Kleinen
dann größer, ist eine Zeit vergangen und die Rückkehr in die
Arbeitswelt nicht immer leicht. Die Bundesregierung möchte den Wiedereinstieg
in den Beruf unterstützen und bietet verschiedene Hilfsangebote.
Viele Informationen kann die Agentur für Arbeit den Müttern und Vätern
bieten: Hier können sich Interessierte beraten lassen. Die Chancen auf
dem aktuellen Arbeitsmarkt werden besprochen, das berufliche Profil erläutert,
Perspektiven aufgezeigt und Möglichkeiten durch eine berufliche Weiterqualifikation
werden erörtert. Denn in der Zeit der Kindererziehung haben sich - je nach
Branche und Dauer der Abwesenheit - häufig verschiedene Dinge verändert,
wie etwa Software oder rechtliche Bestimmungen. Hier kann eine Weiterbildung
die Mütter oder Väter wieder auf den neuesten Stand bringen.
Doch nicht nur eine Weiterbildung wird gefördert: Besonders sehr junge
Eltern haben bei der Geburt ihres Nachwuchses in vielen Fällen noch keine
abgeschlosserne Berufsausbildung. So gelten die folgenden staatlichen Angebote
auch für die Mütter und Väter, die eine Berufsausbildung abschließen
möchten.
Verschiedene Kosten für die berufliche Weiter- und Berufsausbildung werden
von der Agentur für Arbeit übernommen.
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Kosten
für den Lehrgang |
Die Kosten für den Lehrgang werden übernommen. Dazu gehören
außer den Lehrgangsgebühren auch die erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung,
Prüfungsstücke und Prüfungsgebühren für gesetzlich
geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie
Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung.
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Fahrtkosten |
Die Fahrtkosten zu der Institution, welche die Weiterbildung anbietet, werden
zum Teil erstattet. Die Höhe der Kosten ist abhängig vom benutzten
Verkehrsmittel. So werden pro Tag maximal 130 Euro für Fahrten zwischen
Wohnung und Bildungsstätte übernommen. Ist eine auswärtige Unterbringung
erforderlich, so wird die An- und Abreise zum Weiterbildungs-Ort sowie eine
monatliche Heimfahrt zur Familie übernommen.
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Kosten für auswärtige
Unterkunft und Verpflegung
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Ist die Weiterbildung für die berufliche Perspektive tatsächlich
erforderlich, wird die Schulung nur an einem anderen Ort angeboten und muss
der Teilnehmer dazu auswärtig untergebracht werden, so besteht weiter die
Möglichkeit, dass die Kosten für Unterbringung und Verpflegung übernommen
werden.
Die Agentur übernimmt für die Unterbringung pro Tag einen Betrag von
31 Euro, pro Monat einen Höchstbetrag von 340 Euro.
Für die Verpflegung wird täglich ein Betrag von 18 Euro, je Monat
ein Höchstbetrag von 136 Euro übernommen.
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Kosten für die
Kinderbetreuung
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Auch die Kinder müssen für die Zeit der Weiterbildung versorgt werden:
Kosten, die während der Weiterbildung für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen
Kindern (Kinder unter 15 Jahren) entstehen, können ebenfalls von der Agentur
für Arbeit übernommen werden. Dies betrifft beispielsweise Gebühren
für Kindergarten oder Hort, Kosten für Tagesmutter oder Mehraufwendungen
für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten. Fallen Kinderbetreuungskosten
an, werden je Kind die Kosten in Höhe von 130 Euro monatlich übernommen
- unabhängig von der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
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Anspruch auf Arbeitslosengeld
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Unter Umständen besteht die Möglichkeit, dass auch während der
beruflichen Weiterbildung das Arbeitslosengeld für den Lebensunterhalt
gezahlt werden kann. Es gelten dazu natürlich die entsprechenden Regelungen
für den Bezug des Arbeitslosengelds unverändert. Eventuell wird der
Betrag gemindert, wenn zu Beginn der Weiterbildung die Anspruchsdauer nicht
mindestens 30 Tage.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.arbeitsagentur.de
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