Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minderjährig Schwanger finanzielle Unterstützung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Minderjährig Schwanger finanzielle Unterstützung

Knichel-ungültige-Mailadresse

Meine Tochter ist minderjährig und schwanger ,der Vater des Kindes volljährig und Schüler. Wir sind am überlegen dass beide ihr Abitur etc fertig machen und ich meine langjährige Teilzeitstelle aufgebe also kündige und auf das Kind aufpassen werde. Tochter und Freund werden bei uns wohnen. Mein Mann geht normal weiter arbeiten aber wir werden alleine nur von dem Geld nicht leben können zumals dann meine 1000euro im Monat wegfallen werden. Meine Frage was steht und bzw meiner Tochter vor und nach der Geburt finanziell zu? Würde meine Tochter Erziehungsgeld bekommen bzw ich Arbeitslosengeld? Irgendwie müssen wir das ganze ja nun schaffen. Wäre nett wenn sie uns kurz helfen könnten


Hallo, nicht kündigen, sondern EZ mit EG beantragen. Dazu kommt dann das KG. Wenn das Kind dann in den KiGa geht, können Sie wieder arbeiten gehen. Liebe Grüße NB


sterntaler82

Ruft bei der Elterngeldstelle an oder noch besser lasst euch bei einer Beratungstelle (profamilia , caritas) beraten. Deiner Tochter steht Geld für die Babyausstatung zu und ich bin mir ziemlich sicher das Du in Elternzeit gehen kannst und auch Elterngeld beantragen kannst) und ganz wichtig sucht für das baby ab ein jahr einen platz bei einer Tagesmutter oder krippe. Länger als ein Jahr werden Eltern auch nicht unterstützt die zehn Jahre älter sind als deine Tochter. Auch für euer Verhältnis wird es besser sein. Alternativ könnte deine Tochter ein Abendgymnasium besuchen. Mütter dürfen da auch hin wenn sie vorher nicht gearbeitet haben.


Mitglied inaktiv

Du musst doch deine Teilzeitstelle nicht kündigen. Du kannst als Oma in Elternzeit gehen, wenn doch das Kind bei euch im Haus wohnt und du es betreuen willst! Bis zu 3 Jahre kannst du Elternzeit nehmen und 1 Jahr lang kannst du Elterngeld beziehen (ca. 67% vom Einkommen). Ab Elternzeitantrag bis Rückkehr genießt du Kündigungsschutz.


Knichel-ungültige-Mailadresse

Glaube Erziehungsgeld kann ich nicht beantragen in der Omazeit. Glaube wenn nur meine Tochter und das wird dann nicht viel sein. Abendgymnasium etc gibt es hier nicht wohnen auf dem Land. Ist alles Sch.. .man aber irgendwie werden wir es schaffen.


Mitglied inaktiv

Natürlich kannst du Elterngeld als Oma beantragen. Googel doch mal danach. Bei euch fände ich das eine gute Lösung, zumal das Baby doch eh bei euch im gemeinsamen Haushalt wohnen wird.


Mitglied inaktiv

Natürlich, wenn du Elternzeit nimmst, dann erhältst du Elterngeld, und zwar bis zu 67% vom Einkommen, auf Antrag bei der Elterngeldstelle. Das kannst du 1 Jahr lang beziehen, oder gesplittet auf die Hälfte, auch 2 Jahre lang. Dieses Elterngeld können Mütter oder Väter, Großmütter oder Großväter beziehen, wer immer für das Kind zu Hause bleibt und mit dem Kind in einem Haushalt wohnt. Und in der Zeit kannst du sogar noch 15-30 Std. Teilzeit (oder auch einen Minijob) nebenher ausüben.


Mitglied inaktiv

Leider stimmen die bisherigen Antworten nicht. Großeltern können nur dann Elterngeld beziehen, wenn die Eltern durch Tod, Behinderung oder schwere Krankheit das Kind nicht selbst erziehen können (Paragraph 1 Abs. 4 BEEG). Im geschilderten Fall haben nur die Tochter als Mutter und der Vater des Kindes Anspruch auf Elterngeld (Mindestsatz 300 € pro Monat). Ein Anspruch auf Elternzeit besteht aber auch für die Großeltern, wenn ein Elternteil minderjährig ist, so dass die Stelle nicht gekündigt werden müsste.


Mitglied inaktiv

Elternzeit kann eine Großmutter dann beziehen, wenn ihr Kind (d.h. hier die Tochter) minderjährig ist, oder sich im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbildung befindet, die vor dem 18. LJ begonnen hat. Aber leider kein Elterngeld. Sorry. Das hatte ich übersehen. Elternzeit bedeutet Freistellung von der Arbeit und Kündigungsschutz für die Großmutter, und die Möglichkeit Teilzeit zu arbeiten. Das geht natürlich nur, wenn keines der Eltern gleichzeitig Elternzeit nimmt. Vielleicht können sich die Eltern des Babys mit der Großmutter die Elternzeit teilen. Wenn das Kind im Juni 2018 oder früher geboren wird, kann doch die Mutter zumindest bis Schulanfang Elterngeld beziehen (300 € Mindestsatz), und dann etwa zu Schulbeginn - aber immer zum Beginn des vollen Lebensmonats des Babys - die Großmutter die Elternzeit übernehmen.


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