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Geschrieben von RR am 19.04.2013, 20:16 Uhr

Wie Regeln für Nachbarskind durchsetzen

Hallo
mein Sohn (9) hat eine gleichaltrige Klassenkameradin die direkt hinter uns wohnt. Die beiden verstehen sich super u. so spielen sie sehr oft zusammen. Nun wohnen wir ja in unserem Betrieb (Getränkehandel). Wenn sie bei uns spielen im Hof o. im Garten, dürfen sie sich im Abholladen etwas zu Trinken u. zu naschen holen.

Allerdings war es jetzt schon 2x so, dass das Nachbarsmädchen ohne dass es bei uns zu Besuch war in den Abholmarkt rennt, sich eine Flasche schnappt u. verschwindet. Wir haben ihr dann erklärt, dass das nicht geht, wir müssen die Getränke ja auch zahlen, wenn sie zu Besuch da ist, kein Problem aber nicht nur zum "Getränke holen" rüberrennen (ohne Zahlung verseht sich) .... Gestern war dann die "Krönung", sie hat Besuch von 2 Mädchen u. kommt rüber (nur um Getränke zu holen) u. fragt unseren Sohn der gerade im Hof ist ob sie sich was holen darf - Sohn sagte frag meinen Papa, der ist im Lager. Macht sie aber nicht - rennt mit "Gefolge" in den Markt u. holt jedem was zu trinken u. was zu naschen u. rennt wieder raus. (Personal ist nicht ständig im Abholladen da direkt davor Leergut sortiert wird etc. u. die Kundschaft dort beim Reingehen gesehen wird, die Mädchen aber vom Lager her - also von hinten rein- u. rausrennen u. somit nicht gesehen werden.)

Mein Mann stellte sie zur Rede als er es erfuhr, Flaschen waren allerdings schon angetrunken u. Süßigkeiten schon "verputzt". Sie schob es auf ein anderes Mädchen, dieses fing an zu weinen u. stritt es ab....

Wir möchten ihr nicht verbieten zu uns zu kommen, haben ihr auch schon erklärt, dass unser Sohn ja auch nicht zu ihr in den Garten geht u. sich Obst o. Gemüse holt wenn er gerade Lust hat.....

Irgendwie fruchtet es nicht..... Wir haben ihr jetzt "Abholmarktverbot" erteilt - aber ob das nutzt?

Was würdet ihr machen?

viele Grüße

 
15 Antworten:

Re: Wie Regeln für Nachbarskind "durchsetzen"

Antwort von Vio-1 am 19.04.2013, 20:26 Uhr

Hi

Nachdem das jetzt nicht nur einmal war und Ihr das Kind auch drauf angesprochen habt, würde ich jetzt die Eltern einschalten.
Einfach das Thema höflich ansprechen und gut ist (wahrscheinlich).

Wahrscheinlich fühlt sie sich bei Euch einfach zuhause, aber es geht natürlich nicht.
Ich würde da eine klare Grenze deutlich machen.
Wäre ich die Mutter von dem Mädel, würde ich das wissen wollen.

LG

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Re: Wie Regeln für Nachbarskind "durchsetzen"

Antwort von mf4 am 19.04.2013, 20:32 Uhr

Wäre das Kind 5 würde ich sagen es versteht noch nicht, dass es ein Geschäft ist.
Es ist 9, es weiß, was das ist und weiß, dass das nicht erlaubt ist.
Ich würde warten was nach dem Verbot passiert und wenn es noch einmal vorkommt, dann lass die Eltern dem Kind erklären, was daran falsch ist.

Ich verstehe allerdings nicht, warum du das überhaupt erlaubst, dass die Kinder das einfach dürfen (auch wenn sie zu Besuch sind bei deinem Kind).

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Re: Wie Regeln für Nachbarskind "durchsetzen"

Antwort von Zafon am 19.04.2013, 21:15 Uhr

Hallo, ich würde es dem Mädchen beim nächsten "Verstoß" noch einmal genau erklären:
Getränkemarkt für sie allein ist tabu, schließt ihre Freundinnen ein - wenn sie zu Besuch ist, darf Euer Sohn aus dem Markt (allein!) Getränk und Süsses für die Beiden holen.
Sag ihr, wenn sie außerhalb ihrer "Besuchszeit" etwas trinken oder essen möchte, bezahlt sie wie alle anderen Kunden auch. Kurz knapp verständlich.

Falls ihr sie dann noch einmal erwischt, verlangst Du Geld - kann sie ja von den Eltern holen. Hält sie sich nicht daran geh zu den Eltern. Dort kann man von der getroffenen Vereinbarung erzählen, ohne sich mE komisch vorkommen zu müssen. Mit 9 Jahren versteht man solche Vereinbarungen und hat sich daran zu halten - ansonsten folgt eine Konsequenz. LG

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Re: Wie Regeln für Nachbarskind "durchsetzen"

Antwort von DK-Ursel am 19.04.2013, 21:34 Uhr

Hej!

Ich sehe das auch so wie Vorredner:
Nachdem dies ja nicht das erste Mal passiert ist und sie anscheinend unbelehrbar bleibt, solltet Ihr die Eltern freundlich, aber bestimmt ansprechen - so geht das ja gar nicht.

Sagt dabei, daß Ihr gar nichts dagegen habt, daß die Kinder uzsammenspielen nud daß es dann auch mal was aus Eurem Laden gibt, aber daß der deshalb für sie ja kei nSelbstbedienungsladen ist.
Sollten die Eltern das nicht abstellen können, könnt undsolltet Ihr durchaus Schadenersatz fordern.
In dem Alter kann das Kind das dann vom Taschengeld zurückzahlen.
Vielleicht lernt sie es dann.

Und nein, das ist kein Anschwärzen - ICH wüßte sowas immer gern von meinen Kidnern; und sieh es auch mal so:
Wenn Ihr das - wen nauch zähneknirschend - toleriert, lernt sie nicht, was andere Regeln sind, daß sie anderes Eigentum achten muß etc.
Ihr tut ihr damit langfristig einen Gefallen!

Gruß Ursel, DK

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Re: Wie Regeln für Nachbarskind "durchsetzen"

Antwort von Fredda am 19.04.2013, 21:47 Uhr

Neue Regel: Als angeboten gilt nur das, was ein Erwachsener ihr rausgibt, d.h. du oder dein Mann, alles andere ist geklaut und wird der Polizei gemeldet. Das versteht sie mit 9. Ihr hättet es ihr aber nicht erst angewöhnen sollen.

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Re: Wie Regeln für Nachbarskind "durchsetzen"

Antwort von Banu28 am 20.04.2013, 12:22 Uhr

Hallo,

das Nachbarmädchen hat einfach noch nicht verstanden, dass das mit den Getränken in manchen Situationen geht (wenn sie zu Besuch ist), in manchen aber nicht. Auch ich würde jetzt einfach freundlich die Eltern ansprechen, sie können ihr noch nachdrücklicher erklären, dass Ihr nur dann ein Getränk ausgebt, wenn sie als Gast bei Euch ist - nicht einfach so beim Spielen.

Wir hatten hier eine ähnliche Situation: Wir haben einen großen Garten, der über unser offenes Grundstückstor erreichbar ist. Die Nachbarkinder fingen irgendwann an, auch dann bei uns im Garten zu spielen (und sich Kinderfahrzeuge zu nehmen) wenn wir nicht da waren. Ich musste auch erstmal erklären, dass das nur geht, wenn wir da sind. Es dauerte auch ein bisschen, bis die Kinder den Unterschied verstanden, aber es klappt inzwischen.

LG

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Re: Wie Regeln für Nachbarskind "durchsetzen"

Antwort von Nikas am 20.04.2013, 12:29 Uhr

...mit den Eltern der kleinen diebischen Elstern reden. Denen dürfte das doch auch nicht recht und eher peinlich sein.

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Re: Wie Regeln für Nachbarskind "durchsetzen"

Antwort von DK-Ursel am 20.04.2013, 19:30 Uhr

Hej Banu1

Das mit dem Garten hatten wir auch mal --- umso merkwürdiger, als die Nachbarskinder auch selbst einen Garten hatten.

Manchmal muß man sehr deutlich werden, aber das Recht dazu hat man.

Gruß Ursel, DK

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Re: Wie Regeln für Nachbarskind "durchsetzen"

Antwort von Carmar am 20.04.2013, 21:28 Uhr

Ich würde entweder mit den Eltern des Kindes sprechen
oder
mit dem Kind schriftlich vereinbaren, dass es das nicht machen darf, mit ihrer Unterschrift. Und wenn sie dann doch wieder was nimmt, den Eltern die Rechnung in den Briefkasten legen.

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Re: Wie Regeln für Nachbarskind "durchsetzen"

Antwort von Tine1 am 20.04.2013, 22:02 Uhr

Ich würde die Getränkeentnahme aus dem Geschäft grundsätzlich wieder untersagen und zuhause in eurer Wohnung eine ausreichende Getränkeauswahl bereithalten. Dann können sich die Besuchskinder bei euch zuhause an den Getränken bedienen. Wenn sie nicht zu Besuch sind, gibt es die Möglichkeit nicht.

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Re: Wie Regeln für Nachbarskind "durchsetzen"

Antwort von Bubbles am 21.04.2013, 11:01 Uhr

Ich stimme Tine zu. Ich würde die Kinder auch nichts aus dem Geschäft nehmen lassen, auch nicht die eigenen. Nur gegen Bezahlung oder Anschreiben, jedenfalls so, dass jedes Teil von euch erfasst/aufgeschrieben werden muss. So könnt ihr dann auch besser nein sagen, wenn jemand zu Unrecht etwas haben möchte.

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Wie schützt ihr euch denn dann generell vor Diebstahl??

Antwort von Sailor am 21.04.2013, 11:39 Uhr

Wenn ein kleines Mädchen sich regelmäßig ungehindert bei euch bedienen kann, dann wird es professionellen Dieben wohl kaum schwerfallen, euch arm zu machen. Da müsst ihr eben den Lieferanteneingang bzw. -zufahrt dichtmachen, wenn das die Schwachstelle ist.

Ach so, noch was:
Streunende Katzen soll man nicht füttern, man wird sie nicht mehr los - und sie vermehren sich unkontrolliert.

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Re: Wie Regeln für Nachbarskind "durchsetzen"

Antwort von Birgit67 am 22.04.2013, 10:10 Uhr

zum einen mit den Eltern reden- zum anderen die Hintertüre zum Lager verschlossen halten - es geht ja in dem Fall nicht nur um die Kinder - es kann ja dann jeder von hinten in den Laden - das geht ja gar nicht - und in Zukunft Getränkeausgabe nur mit Deinem Sohn direkt vorne beim Ladenpersonal.

Auch Euer Sohn sollte lernen dass man manche Dinge anmeldet die man tut - auch wenn es das Geschäft seiner Eltern ist - es ist einfach ein gewisses Grad an Höflichkeit dass man das Personal informiert. Zusätzlich kann dann auch aufgeschrieben werden was entnommen wurde und somit auch die Abrechnung bzw. Abschreibung doch wesentlich vereinfacht wird oder nicht???

Manchmal muss man auch Dinge die für einen einfach sind ändern wenn man sieht: Es klappt bei anderen nicht


Gruß Birgit

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Re: Wie Regeln für Nachbarskind "durchsetzen"

Antwort von RR am 23.04.2013, 20:09 Uhr

Hallo
Lieferanteneingang "dicht machen" geht schon mal gar nicht, denn da wird der Laden befüllt u. das rund um die Uhr wenn offen ist.... geht also nicht anders.

Wir haben jetzt nochmal alle mit ihr geredet, sie darf nicht mehr in den Abholmarkt (Getränke aus Lager nehmen ist eh verboten). Wenn sie hier ist u. Durst hat muss sie fragen (einen Erwachsenen). Wenn wir sie nochmal "erwischen" dass sie nur rüberrennt u. sich bedient u. wieder geht - informieren wir die Eltern. Auch das weiß sie.......

viele Grüße

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Re: Wie Regeln für Nachbarskind "durchsetzen"

Antwort von kaempferin am 25.04.2013, 18:35 Uhr

Hallo,

antworte zwar ein bisschen spät(er), aber besser spät(er) als nie, oder?

Ich finde es übrigens sehr gut, wie Ihr es (nun) macht:
"Wir haben jetzt nochmal alle mit ihr geredet, sie darf nicht mehr in den Abholmarkt (Getränke aus Lager nehmen ist eh verboten). Wenn sie hier ist u. Durst hat muss sie fragen (einen Erwachsenen). Wenn wir sie nochmal "erwischen" dass sie nur rüberrennt u. sich bedient u. wieder geht - informieren wir die Eltern. Auch das weiß sie..."
Würde ich nämlich ganz genauso machen! Ich hätte es ihr übrigens (aber das habt Ihr wohl genauso gemacht) zuerst persönlich gesagt, hätte ihr aber, wenn sie es partout nicht gelassen hätte, gedroht, es ihren Eltern zu "petzen"(???). Und dass dies dann auch kein "Petzen" mehr ist (von daher dieses Wort von mir auch in Hochkommata gesetzt), sondern dann eine Notwendigkeit. Und mit 9(!) Jahren sollte man auch wirklich schon wissen, dass man das nicht darf und dass das schlicht und einfach und offensichtlich gestohlen ist. Und das KANN und DARF man einfach nicht dulden und zulassen. Und WIR (Erwachsenen) dürfen und können ja auch nicht einfach mal bei Freunden/Bekannten UNGEFRAGT(!) bei Freunden oder Bekannten in deren Getränkemarkt reinmarschieren und uns bedienen!

Gruß

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