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Geschrieben von littlezick am 09.03.2016, 10:52 Uhr

umgangsrecht ferien

Hallo,
ich habe mich vor 4 Jahren von mein ex mann getrennt und wir haben ein gemeinsamen Sohn (6). Nun fing er letztes jahr an stress zu machen wegen den Ferien. Nun will er das Kind 2 wochen in den Ferien haben . Ich weiß es steht ihn zu und eigentlich ist es nicht schlimm. Nun macht er seit längeren schon in der Hose und hat mir jetzt gesagt das er da nicht solang hin will wegen sein Geschwister er würde sie sehr vermissen. Mein Sohn ist sehr sensible und ich weiß wirklich nicht ob er das dann schafft. Mit den Vater kann man nicht reden er besteht auf sein recht und sagt darauf kann er nicht eingehen sonst hat er das kind ja nie lang.Kann man ja auch irgendwie verstehen aber nicht wenn das kind dann darunter leidet. Ich bin kurz davor das Gerichtlich zu klären lassen und ihn vom Richter anhören zu lassen und vom Therapeuten hab ich ein schreiben.
Was haltet ihr den davon
ist es sinnvoll geschwister solang zu trennen wenn sie nicht wollen

 
14 Antworten:

Re: umgangsrecht ferien

Antwort von pauline-maus am 09.03.2016, 12:57 Uhr

das ist ein schwieriger schuh.
wir machen das gerade durch und trotz daß das kind nicht zum vater will( aussage vor gerich, aussage bei der verfahrenspflegerin) muss meine tochter erst einmal aller 14 tage samstag 10.00-21.00( richter: sie wird dann schon müde sein und schläft auch dort)
vaterrechte gehen vor kindeswunsch.
habt ihr erst mal einen beschluss ,kannst du nix mehr tun. noch habt ihr doch keine vereinbahrung zwecks umgang oder? also warum schlafende hunde wecken
viel glück

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Re: umgangsrecht ferien

Antwort von littlezick am 09.03.2016, 14:20 Uhr

Nein ein Beschluss haben wir noch nicht. Er schläft ja jetzt schon alle 2 wochen da das ist ja nicht das Problem. Nur die Ferien möchte er da nicht solange sein. Wir waren beim Jugendamt wegen ein Beratungsgespräch und da hat er schon gesagt das wenn ich nich ja sage er zum Gericht geht. Wie alt ist den deine Tochter?

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Re: umgangsrecht ferien

Antwort von mf4 am 09.03.2016, 17:21 Uhr

Dein Ex hat das Recht auf die halben Ferien aber es gibt kein Gesetz, dass sagt du musst das Kind 3 Wochen am Stück weggeben.
Das wollen meine beiden (12 und 13) auch nicht und das über 9 Jahre nach der Trennung.
Vielleicht könnt ihr ja die Wochen aufteilen und das nicht am Stück machen.

Geschwistertrennung wäre für meine beiden auch das schlimmste. Sie sind gern bei ihrem Vater aber ohne den anderen würde keines wollen.

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Re: umgangsrecht ferien

Antwort von littlezick am 09.03.2016, 19:28 Uhr

Nein hab ich ihn schon gefragt da lässt er sich nicht drauf ein. Sind auch die ersten ferien die er da solange bleiben soll. Davor die Ferien waren gestückelt immer drei tage bei ihn dann wieder paar tage bei mir aber das will er nicht mehr

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Re: umgangsrecht ferien

Antwort von mf4 am 09.03.2016, 19:58 Uhr

Immer mal 3 finde ich ehrlich gesagt ein wenig mau.
Wenigstens 1 Woche am Stück sollte drin sein. Er geht sicher gern zu seinem Vater und der muss eben verstehen, dass er das nicht mehr gern tut, wenn er Sehnsucht bekommt.

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Re: umgangsrecht ferien

Antwort von pauline-maus am 09.03.2016, 20:08 Uhr

Abend, sorry etwas später.
Meine Maus ist schon 9,der Vater hat keinen Kontakt obwohl sie seit 2jahren ein Handy für diesen Fall hat ,obwohl im die die Nummer seit der ersten Stunde bekannt ist,interessiert sich nicht für ihr leben.
Sie ist inzwischen so alt das sie das schon traurig macht u dadurch immer mehr an Bindung verloren hat.
Ich hab ihr bisher die Wahl gelassen ,was sie macht aber auch bestärkt und mit ihr geredet zu ihm zu gehen.
Da irgendwo auch meine grenzen sind hab ich ihre Entscheidung, nicht zu gehen akzeptiert.
Aber wie gesagt sie ist 9fast 10.

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Re: umgangsrecht ferien

Antwort von mf4 am 09.03.2016, 21:13 Uhr

Das ist doch hier aber eine ganz andere Situation. Kind kann und will zum Vater und er hat Umgangsrecht, welches er nutzt... es muss aber etwas zwischen 3 Tagen und 3 Wochen geben.
Eine Wahl, wo der Vater null Interesse hat.. hat dein Kind doch nicht wirklich. Traurig aber wahr.

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Re: umgangsrecht ferien

Antwort von pauline-maus am 09.03.2016, 21:49 Uhr

Da hast du wohl recht, wollte damit nur sagen,das rechtlich der Kinderwunsch nicht relevant ist.
Ja eine Wahl hat meine Maus nicht, das tut mir auch sehr leid. Und die Wut auf den Vater hab ich deswegen schon lange vertilgt und verdaut.

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Re: umgangsrecht ferien

Antwort von Bubenmama am 10.03.2016, 15:27 Uhr

Mein Sohn war letztes Jahr mit 11 in den Sommerferien bei seinem Vater. Er hat es nicht ausgehalten und mich angerufen. Der Vater stritt wohl mit der Oma. Da er so weinte, hat ihn die Oma ermutigt anzurufen. Ich habe ihn dann abgeholt.
Vielleicht kannst du öfters anrufen oder er bekommt ein Handy, damit er anrufen kann, falls was ist.
Wichtig ist, dass Papa und Kind wissen, dass das Kind wieder zur Mama kann, wenn es nicht klappt.

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Re: umgangsrecht ferien

Antwort von littlezick am 10.03.2016, 18:41 Uhr

Der vater hat ihn schon gesagt das er ihn nicht bringt wenn er möchte. Ist ja kein Wunsch Konzert hat er sich zu ihn geäußert. Das kam einmal vor und da hat er ihn für angemault. Zu 1 woche kann ich nur sagen solange War er noch nie da und auch noch nie von seinen geschwistern entfernt. Er sagt nur er will nicht und drauf verlassen das er anruft kann ich mich nicht

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Re: umgangsrecht ferien

Antwort von littlezick am 10.03.2016, 18:43 Uhr

Handy hat er noch nicht und sein Vater würde ihn das direkt auch abnehmen. Wenn meine Tochter da mal mit ist muss sie das auch immer abgeben

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Re: umgangsrecht ferien

Antwort von pauline-maus am 10.03.2016, 21:14 Uhr

Wenn es halt wirklich so schlimm ist ,dann lass ihn daheim. Dann soll doch der Vater klagen.
Aber es muss wirklich Kinderwunsch sein u nicht eure "Zwietracht"... Denn das wird ueberpruefft falls es vor Gericht geht

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Re: umgangsrecht ferien

Antwort von kirshinka am 11.03.2016, 10:54 Uhr

Und du bist sicher dass du ihm das nicht eingeredet hat?????

Ich sehe Grade in zwei Fällen (mein Bruder und mein bester Freund) genau die andere Seite und muss leider sagen, dass da von Seiten der jeweiligen Mutter unheimlich viel manipuliert wird.
Beide sind gute Väter und wollen es auch weiterhin sein.

Von daher kann ich nur sagen:
Langsam die zeit ausweiten bis zu den zwei Wochen! Vielleicht geht's ja jetzt noch dass ihr euch auf eine Woche einigt.
Aber das Argument "das war aber noch nie so" ist keins!
Langsames angewöhnen - vielleicht immer mal dann ein zwei Tage mehr, bis man bei einer Woche ist.

Sehnsucht nach Geschwistern ist natürlich ein Argument - aber deshalb hat der Vater trotzdem genauso viel Recht auf zeit mit dem Kind wie du!

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Re: umgangsrecht ferien

Antwort von littlezick am 11.03.2016, 11:33 Uhr

Nein ich hab ihn das nicht eingeredet.
Er hatte jetzt ein Termin beim Kinderarzt da wo ich nicht bei war und hat das selbe gesagt.Das hab ich mir jetzt auch attestieren lassen
Ich hätte damit kein problem wenn er möcht wieso den auch ist ja der Vater

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