Rund um die Erziehung

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Geschrieben von muddelkuddel am 14.02.2015, 13:26 Uhr

Streitigkeit mit dem Jugendamt und KV

also wenn du/ihr den vorschlag aus erzieherischen gründen nicht gutheißt, hättet ihr das ja beim gespräch ablehnen können.
allerdings bringt skypen ein kind ja nicht um und ist für ein baby einfacher zu kapieren, wenn es papas gesicht sieht, als nur telefonieren zu können. beides setzt natürlich DEINEN willen voraus, denn du musst das kind auf dem schoß haltn und den laptop einschalten.

meine nachbarin hat per skype übrigens regelmäßig kontakt zu tochter und enkel in USA gehalten, und das von babyzeiten an, was zur folge hat, dass der junge nie fremdelt, wenn oma ihn alle 1-2 jahre besuchen kommt.. scheint dort also zu funktionieren.

also ich glaube ncht, dass das jugendamt da jetzt eine verpflichtung draus machen will, aber in absprache mit dem kindsvater könnt ihr doch über den vorschlag mal nachdenken und gemeinsam eine lösung finden. das gemeinsame findet das jugendamt bestimmt prima ;-)

LG

 
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