Rund um die Erziehung

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Geschrieben von Pamo am 14.11.2016, 8:18 Uhr

Meine Ex-Frau ist mit unserer Tochter einfach weggezogen...

Die Um- und Anmeldung war/ist schwebend unwirksam, wenn du nicht zugestimmt hast. Es wird davon ausgegangen, dass du einverstanden warst. Wenn du sofort nach Kenntnis Widerspruch einlegst, dann könntest du Erfolg haben. Ansonsten hat die Ex erfolgreich "Tatsachen geschaffen".

Möchtest du, dass deine Tochter in Zukunft bei dir lebt? Das könnte jetzt möglich werden. Dafür wirst du aber wahrscheinlich eine gute Erklärung brauchen, warum du so wenig Kontakt zur Tochter pflegst.

Nimm dir bitte sofort einen Anwalt, der sich mit Familienrecht auskennt.

 
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