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Rund um die Erziehung |
| Geschrieben von Pamo am 20.02.2013, 11:51 Uhr. |
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Re: brauche dringend eine antwort
Der Kindergeldanteil steht ihm nur zu, wenn er den Mindestunterhalt zahlt. Dies tut er offenbar nicht, wenn du Unterhaltsvorschuss erhältst.
Hast du eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet? Dort kann man dich kostenlos zu diesen Themen beraten.
Übrigens entfällt dieser Vorschuss nach 72 Monaten oder wenn das Kind 12 Jahre alt wird. Vielleicht solltest du anfangen, den Unterhalt von ihm einzufordern. |
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