Geschrieben von taram am 20.02.2013, 11:17 Uhr |
brauche dringend eine antwort
Für Unternehmungen steht ihm kein Geld zu. Aber er kann als ALG II Empfänger die Verpflegung für die Umgangstage einfordern. Das wird auch genehmigt - leider bist du auch ALG II Empfänger, d.h. dir wird das abgezogen - jedoch vom Regelsatz nur der Anteil für das Essen - sind so 4 Euro pro Tag
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- brauche dringend eine antwort - black__beauty 20.02.13, 9:55
- Die sicherste Antwort bekommst Du im Rechtsforum. o.w.T. - Trini 20.02.13, 10:04
- Re: brauche dringend eine antwort - taram 20.02.13, 11:17
- Re: brauche dringend eine antwort - Pamo 20.02.13, 11:51
- Re: brauche dringend eine antwort - mf4 20.02.13, 23:55
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