Rund um die Erziehung

Rund um die Erziehung

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von taram am 20.02.2013, 11:17 Uhr

brauche dringend eine antwort

Für Unternehmungen steht ihm kein Geld zu. Aber er kann als ALG II Empfänger die Verpflegung für die Umgangstage einfordern. Das wird auch genehmigt - leider bist du auch ALG II Empfänger, d.h. dir wird das abgezogen - jedoch vom Regelsatz nur der Anteil für das Essen - sind so 4 Euro pro Tag

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.