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Rund um die Erziehung |
| Geschrieben von taram am 20.02.2013, 11:17 Uhr. |
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Re: brauche dringend eine antwort
| Für Unternehmungen steht ihm kein Geld zu. Aber er kann als ALG II Empfänger die Verpflegung für die Umgangstage einfordern. Das wird auch genehmigt - leider bist du auch ALG II Empfänger, d.h. dir wird das abgezogen - jedoch vom Regelsatz nur der Anteil für das Essen - sind so 4 Euro pro Tag |
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