Nachtrag zur Frage vom 21.10

Dipl.-Soz.päd Sylvia Ubbens Frage an Dipl.-Soz.päd Sylvia Ubbens Diplom Sozialpädagogin

Frage: Nachtrag zur Frage vom 21.10

Hallo, danke für Ihre schnelle Antwort. Ich hätte noch ein paar Verständnisfragen dazu. Sie schrieben mir, dass das Kind nicht länger als eine halbe Stunde wach im Bett liegen soll. Was mache ich, wenn sie trotz verlegter Zu-Bettgeh-Zeit Ewigkeiten wach liegt. Soll ich sie dann erst wieder raus nehmen? und es später nochmal versuchen? Wie ist es mit dem Mittagsschlaf? Soll der verkürzt werden oder sogar ganz entfallen? Obwohl sie schon müde ist. Ich danke Ihnen für Ihre Geduld Mit freundlichen Grüßen Pastrada

von Pastrada am 23.10.2014, 13:39



Antwort auf: Nachtrag zur Frage vom 21.10

Liebe Pastrada, Ihre Tochter braucht den Mittagsschlaf noch. Auch sollte dieser nicht gekürzt werden, da Ihre Tochter ja"nur" eine Stunde schläft. Ist Ihre Tochter auch nach verlegter Bettgehzeit länger als 20 bis 30 Minuten wach, dann nehmen Sie sie noch einmal für 15 Minuten hoch und probieren es dann noch einmal. Viele Grüße Sylvia

von Sylvia Ubbens am 23.10.2014