Sehr geehrte Frau Schuster, ich habe eine Frage zu einem heiklen Thema. Als ich meinen Mann vor drei Jahren kennengelernt habe hatte er wegen diverser Jugendsünden eine längere Bewährungsstrafe laufen. Nach der Geburt unseres Sohnes geriet er in eine Schlägerei unter Betrunkenen die auch zur Anzeige gebracht wurde. In der darauffolgenden Gerichtsverhandlung die erst im Mai 2012 stattfand (ein Jahr später) bekam er nochmals Bewährung. Diese Bewährungsstrafe wurde nun durch die Staatsanwaltschaft widerrufen und durch das Landesgericht auch bestätigt. Nun muss er für mind. 2-3 Jahre in Haft. Nun zu meinem eigentlichen Problem, unser Sohn ist gerade 2 Jahre alt geworden und hängt sehr an seinem Papa. Ich bin mit der Situation sehr Überfordert, was sage ich ihm wo sein Papa ist, soll ich ihn mit zu den 14 tägigen Besuchszeiten nehmen oder schadet ihm das mehr? Ich bin Ratlos und hoffe Sie können mir diesbezüglich einen Tip geben. Vielen Dank
von Ferris123 am 31.08.2012, 07:54