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Der junge Organismus von Babys und
Kleinkindern ist sehr empfindlich. Er braucht einen wohl ausgewogenen
Nährstoff-Mix, verträgt vieles noch nicht und kann
sich nur bedingt gegen Infektionen wehren. Daher hat der Gesetzgeber
genau geregelt, was Hersteller beachten müssen, wenn Sie
Nahrungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder anbieten.
Grundlage ist die gesetzliche "Verordnung
über diätetische Lebensmittel", kurz "Diätverordnung".
Sie gilt für alle speziellen Ernährungsformen (Diäten),
die besondere Sorgfalt erfordern. Dazu gehören neben der
Säuglings- und Kleinkindernahrung zum Beispiel Diabetikerprodukte
oder Nahrungsmittel für eine salzarme Diät.
Bei Produkten für Säuglinge
und Kleinkinder schreibt die Diätverordnung unter anderem
vor:
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dass sie praktisch keine
Rückstände von Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs-
und Vorratsschutzmitteln enthalten dürfen. Gleiches
gilt für viele weitere potenziell schädliche Stoffe,
etwa Schwermetalle. Darüber hinaus dürfen die
Hersteller Rohstoffe, die mit bestimmten Mitteln behandelt
wurden, gar nicht erst verwenden. Die Richtwerte für
Schadstoffe sind so niedrig bemessen, dass sie bereits an
der Nachweisgrenze liegen. Das heißt, die Produkte
sind praktisch frei von jeglichen Schadstoffen. |
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dass die Hersteller die Keimbelastung
anhand spezieller Vorgaben kontrollieren. Vor allem, wenn
es um Milch, Milcherzeugnisse- oder Milchbestandteile geht.
Das garantiert einen sehr hohen Hygiene-Standard, der optimal
vor Infektionen schützt. |
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dass chemische Konservierungsstoffe,
künstliche Farb- und Aromastoffe sowie Süß-
und Zuckeraustauschstoffe verboten sind. |
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welche Stoffe
in welcher Zusammensetzung zulässig sind. Die Diätverordnung
verlangt außerdem, dass Beikost aus Zutaten besteht,
die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen für die besondere
Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern geeignet
sind. |
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Strenge Kontrollen der (Babynahrungs-)Hersteller
sorgen dafür, dass die Produkte diese und weitere Vorgaben
erfüllen.
Ein weiterer Vorteil der Diätverordnung:
Sie regelt genau, wie das fertige Produkt gekennzeichnet wird.
So wissen Eltern beispielsweise immer, für welche Altersgruppe
etwa eine Milchnahrung oder ein Brei gedacht ist. Vor allem
dadurch lassen sich Säuglings- und Kinderlebensmittel,
die der Diätverordnung entsprechen, im Laden schnell von
anderen unterscheiden.
Das ist auch wichtig, da immer
mehr Produkte in den Handel kommen, die als Kinderlebensmittel
beworben werden, es aber nicht unbedingt sind, wie beispielsweise
Süßspeisen, Joghurts oder Müslimischungen. Experten
raten vor allem den Eltern von Kindern bis drei Jahren zum kritischen
Blick aufs Etikett. Nur, wenn hier eine klare Altersempfehlung
für die ersten 36 Lebensmonate steht, genügt das Produkt
der strengen deutschen Diätverordnung.
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