Bestimmungsmacht über Hauptbezugsperson nochmal zu id=42237

Dr. med. Rüdiger Posth Frage an Dr. med. Rüdiger Posth Facharzt für Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Frage: Bestimmungsmacht über Hauptbezugsperson nochmal zu id=42237

SgHDr. Posth, hatte vor1M schonmal zu unserem 22M alten Sohn geschrieben. Leider hat sich derBelagerungszustand meiner Person nicht gebessert, eher verstärkt. Fürmich fühltes sich so an, als kann ich keinen Schritt machen, ohne dass er sich anmeineFersen hängt u so bald ich stehen bleibe will er auf den Arm. Das istvor allemin der Wohnung so, draußen, im Spielkreis oder beim Kinderturnen garnicht, daentfernt er sich, sieht mich längere Zeit nicht u es macht ihm nichtsaus.Ablenkung?. Wenn mein Mann u ich beide da sind, ist es ähnlich, wennauch nichtso extrem. Kommt die LL nicht voran? Mein Mann betreut ihn 2x5Std/Woallein,wenn ich arbeite, ist sehr engagiert, darf alles machen, sehr liebevoll.KeineFremdbetreuung, er schläft mit mir im Zi (Mann arbeitet nachts), z.Zt.auch inmeinem Bett, kriege ihn einfach nicht dazu in seinem Bett zu schlafen.Was kannich denn noch tun? Was komischerweise funktioniert ist telefonieren, daslässter zu, Haushalt/Kochen geht nicht.

Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 01:34



Antwort auf: Bestimmungsmacht über Hauptbezugsperson nochmal zu id=42237

Hallo, das, was Sie von Ihrem Sohn beschreiben, würde gut zu einer schlecht gelingen Loslösung passen, aber das schließen Sie aus. Ist das Verhältnis zum Vater tatsächlich so entspannt, wie Sie schreiben? Ihr Mann arbeitet doch nicht 7 Tage in der Woche nachts. Wie ist denn die Schlafsituation, wenn er nachts zu Hause ist? Gibt es denn sonst noch Angebote Ihrerseits, abgesehen vom Schlafen im mütterlichen Bett, die Ihren Sohn in einer gewissen Abhängigkeit halten könnten? Andererseits beweist Ihr Sohn ja, dass er selbstständig werden will, wenn er in der Kinderspielgruppe sich mit den anderen Kindern beschäftigt und Sie ihn eher wenig interessieren. Da tut sich also etwas in der Loslösung. Vielleicht schreiben Sie noch einmal. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 13.09.2010