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Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft

Thema: Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft

Hallo Ihr Lieben! Ich stehe leider sehr auf dem Schlauch, was das vorzeitige Beenden der aktuellen Elternzeit beim Arbeitgeber anbelangt, um wieder das volle Mutterschutzgeld für das nächste Kind erhalten zu können. War denn die Ein oder Andere schonmal in der gleichen Situation? Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar!!

von Mera87 am 06.10.2016, 16:03



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Wieviel elternzeit hattest du denn eingereicht? Und wann soll das kind kommen? Im ersten jahr wieder arbeiten zu gehen macht soweit ich weiß keinen sinn. Erst alles über 14 monate wird wieder neu gerechnet.

von Bine.30 am 06.10.2016, 16:23



Antwort auf Beitrag von Bine.30

Ich hatte für das Kind erstmal zwei Jahre Elternzeit eingereicht bis zum 2. Geburtstag am 22.1.17.- ET für das nächste Kind ist dann am So. 4. Dezember 16, so dass nun am So. 23.10. der Mutterschutz wieder beginnen würde. Habe meine Chefin schon vor längerem mündlich über die erneute Schwangerschaft informiert- habe da jetzt auch das Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung vom Arzt für den Arbeitgeber bekommen. Ich hänge gerade vor allem sehr an dem Schreiben über die vorzeitige Beendigung der Elternzeit für den neuen Mutterschutz- finde da nirgends eine wirkliche Vorlage. Ungünstig ist auch, dass ich mit meiner Chefin per Du bin (habe einen therapeutischen Beruf da wird das oft gerne so gehandhabt..), aber davon darf ich mich jetzt wohl nicht beirren lassen, da es sich ja um ein offizielles Schreiben handelt.

von Mera87 am 06.10.2016, 16:46



Antwort auf Beitrag von Mera87

Hallo, ich hatte für das erste Kind 3Jahre beantragt, das zweite Kind kam nach 23Monaten. Ich habe die vorzeitige Beendigung der Elternzeit beantragt, damit ich erneut in Mutterschutz gehen kann. Finanziell hat es sich bei dem Abstand von weniger als 2Jahren definitiv gelohnt. Ich habe auch gleichzeitig beantragt, von der verbleibende Elternzeit ein Jahr für später zu übertragen, was ich dann im Anschluss an die Elternzeit von Kind zwei nehme. Die Schreiben dazu habe ich nicht parat. Ich habe das ganze mündlich mit unserer Personalabteilung besprochen und dann relativ formlos an die nochmal schriftlich geschickt. Von der Perso wurde mir das dann schriftlich bestätigt. War bei mir auch schwierig, weil i ch wohl scheinbar einer der ersten Fälle war und keine Formulare oder so was daz u existierten.

von Tuxuin am 06.10.2016, 19:17



Antwort auf Beitrag von Tuxuin

Ja, das ist wahrlich alles nicht so einfach!! An die Mamas in Bayern: wie verhält es sich denn eigentlich wenn man für das ältere Kind noch Betreuungsgeld bezieht- "darf" man dann wieder Mutterschutzgeld bekommen? Finde hierzu leider auch nirgends Informationen.

von Mera87 am 06.10.2016, 20:16



Antwort auf Beitrag von Tuxuin

Vor den Problem steh ich dann auch . Hier geht es ja nicht um Elterngeld , sondern rein um Mutterschaftsgeld. Ich hab drei Jahre beantragt , mein neuer Mutterschutz fängt in der alten Elternzeit noch an . Ich hab gehört ich müsse die alte Elternzeit kündigen und den neuen Mutterschutz antreten dann muss der ag deinen Lohn ( von vor der ss, bei mir liegt es wirklich dann fast drei Jahre zurück ) im Mutterschutz 6 Wochen vor und 8 Wochen danach weiterzahlen . Ich weiß nicht ob das wirklich so stimmt , werde aber auf jedenfall dann mich dazu nochmal beraten lassen . Wenn du mehr weißt gern eine pm an mich

von Herbstlaub1 am 06.10.2016, 21:55



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Zum Tag vor neuem Mutterschutz darf man legal beenden. Der alte Vertrag lebt auf und man bekommt das Mutterschaftsgeld wie auch beim ersten Kind. Sofern der Vertrag nicht geändert wurde. Formlos reicht. Hiermit melde ich an meine Elternzeit zugunsten des Mutterschutzes meines ungeborenen Kindes am Xx.bb.jhzt zu beenden. Ich bitte um Übertragung der verbleibenden Monate auf die Zeit bis zum 8. Geb meines Kindes vbnm.( seit Juli 2015 sind 24 Monate übertragbar, für Geburten vorher maximal 12 ) Ich bitte um schriftliche Bestätigung. Bescheinigung über Schwangerschaft und Mutterschutzbeginn beifügen. Fertig :-)

von Sternenschnuppe am 06.10.2016, 23:14



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Sollte man das Schreiben dann auch (wie bei der Anzeige der Elternzeit) per Einschreiben versenden? Ich hab von der FA zusammen mit dem Zettel für die KK zum Mutterschutz sonst für den AG selbst nurnoch "das Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung" zur Vorlage bei selbigem bekommen. Da steht aber auch nur der ET drauf und nicht, wann der Mutterschutz beginnt. Ist da nochmal ein separater Zettel notwendig? LG

von Mera87 am 07.10.2016, 00:21



Antwort auf Beitrag von Mera87

Welche Woche bist Du denn? Ich habe das um die 33. Woche vom FA bekommen. Wenn ich mich recht erinnere ( 6 Jahre her ) dann gab es einen Durchschlag für die Krankenkasse und einen für den AG. Bin ich aber unsicher. Da ich schon viel erlebt habe, gebe ich sowas immer persönlich ab und lass mir den Empfang bestätigen. Ein Einwurfeinschreiben genügt aber in der Regel.

von Sternenschnuppe am 07.10.2016, 06:54



Antwort auf Beitrag von Mera87

Huhu, Ich bin nach dem 2. Kind als ich mit Nr. 3 schwanger war vorzeitig aus der Elternzeit zurück. Hab einen Brief geschrieben an den AG das ich einen Tag vor dem neuen Mutterschutz vorzeitig aus der Elternzeit zurück bin und am nächsten Tag wieder in Mutterschutz bin wegen neuer Schwangerschaft. Dieses Attest vom Arzt dazu was man 6 Wochen vorher bekommt fertig. Ich hatte gar nicht gewusst das sowas geht, mich hat die Dame aus der Buchhaltung selber angerufen und gesagt das ich das so machen soll sonst bekomm ich das muschutz geld nicht

von letti86 am 11.10.2016, 08:27