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Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?

Thema: Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?

Hallo, kann das Jugendamt nur aufgrund einer zu kleinen Wohnung die Kinder aus der Familie herausnehmen? Ist das als Kindeswohlgefährdung zu werten? Die Wohnung ist unzumutbar zu klein und die Familie findet trotz großen Bemühungen und einen WBS Schein mit Dringlichkeit keine Wohnung. Lg

von malinois_1 am 10.04.2014, 12:09



Antwort auf Beitrag von malinois_1

hier lebt eine familie mit 5 kindern und mama und papa in einer 3 zimmer-whg von 70 qm. die mutter ist wieder schwanger und jetzt wollen sie evtl umziehen. das kindeswohl ist definitiv nicht gefährdet. und für die brigitte mom schreibt ein redakteur, er heißt georg cadeggianini, der hat 7 kinder und lebt auf 93 qm. das elternbett ist in der küche:-) wir haben drei kinder, 80qm und 3,5 zimmer und sind eh fast immer in einem raum. wir suchen zwar eine neue whg, aber nicht, weil unsere whg zu klein ist. kindeswohl ist durch fiese eltern gefährdet und nicht, durch wenig platz( was ja sowieso individuell ist) lg

von trüffel am 10.04.2014, 13:02



Antwort auf Beitrag von trüffel

Es ist eine 2 Raum Wohnung mit 55 qm für 4 Kinder und 1 Erwachsenen. 2 Kinder schlafen im Kinderzimmer (Kinderbett und Reisebett) und zum spielen ist nur im Wohnzimmer Platz. Die 2 jüngeren schlafen im Wohnzimmer bei der Mutter und die Wohnung war eigentlich nur als Übergangslösung gedacht. Trotz größter Bemühungen ihrerseits hat sie bisher keine Wohnung gefunden trotz WBS schein mit Dringlichkeit. Vor allem auch deswegen da sanierungsbetroffenen Mieter vorrangig behandelt werden. Sie hat sich an das Jugendamt gewendet und bat um Hilfe. Die Wohnung ist immer sauber und ordentlich usw. Es ist nur die Wohnungsgröße und anstatt zu helfen übt das Jugendamt enormen Druck auf sie aus.

von malinois_1 am 10.04.2014, 16:38



Antwort auf Beitrag von malinois_1

Das ist wirklich wenig Platz für viele Leute. Aber fair vom Jugendamt ist es nicht. Kann sich die Familie vielleicht bei ProFamilia oder der Kirche Unterstützung holen? Sonst Anwalt dazuholen zur Rechtsberatung! Wir leben zu fünft auf 67 qm in 2,5 Zimmern - was größeres und bezahlbaren finden wir auch nicht...

von Jole3 am 10.04.2014, 18:47



Antwort auf Beitrag von Jole3

Wie macht Ihr das? Wir haben zu fünft doppelt soviel Platz... Grüße, Daniela

von lapin am 11.04.2014, 16:36



Antwort auf Beitrag von malinois_1

Hm, je nachdem, wie lange das Jugendamt schon auf diesen Zustand hingewiesen hat, ist die Maßnahme durchaus ok - auch abhängig vom Alter der Kinder. Ein WBS ist kein Freifahrtschein für eine Wohnung, da kann man nicht einfach abwarten, bis einem eine passende in den Schoß fällt. Notfalls muss man halt das Stadtviertel auch wechseln oder an den Stadtrand ziehen... Ich würde auch mal mit dem Sozialamt sprechen - die haben auch immer mal wieder Wohnungen im Blick, wo sie z.B. kurzfristig Flüchtlinge oder Notfälle unterbringen können bzw. kennen die Vermieter von Sozialwohnungen sehr gut. Pauschal kann man die Situation aus der Ferne kaum beurteilen, da kann so viel mehr an Abwägung dahinter stecken oder natürlich auch menschliches Versagen. Auf jeden Fall: alle Bemühungen, Besichtigungen etc. dokumentieren, selbst Anzeigen aufgeben, Aushänge im Supermarkt, Kita etc. - wenn man wirklich alles getan hat, wird so eine Entscheidung schwer zu begründen sein... Gruß, Speedy

von speedy am 11.04.2014, 09:58