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Geschrieben von mf4 am 27.06.2014, 23:18 Uhr

Kinderzuschlag

Man erhält den vollen Kinderzuschlag von 140 Euro pro Kind, wenn das eigene Einkommen und das zum Lebensunterhalt verwendbare Vermögen dem ALG-II-Bedarf (persönlicher Bedarf plus angemessene Kosten der Unterkunft) für die erwachsenen Personen der Bedarfsgemeinschaft entspricht. Jeder Euro, der darüber hinausgeht, wird auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Wenn ich das richtig verstehe ist Kinderzuschlag quasi der Puffer bevor man auf Hartz4-Niveau ist... und das kann man wirklich nicht sagen, wenn nach Abzug der Fixkosten weit über 2000 da sind.

 
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