Thema:
Familienzuschlag/Kinderzulage vom Arbeitgeber
Ich habe gerade gelesen, dass Beamte mit jedem Kind mehr Gehalt bekommen? Ist das in allen Bundesländern so?
Mein Arbeitgeber (Bank) hat früher mal eine Kinderzulage von mtl. 13 EUR pro Kind gezahlt. Aber das gibt es schon seit mind. 15 Jahren nicht mehr!
Gibt's noch andere Arbeitgeber, die so etwas zahlen oder ist das ein Privileg unserer "Staatsdiener"?
LG
von
Schnubbel80
am 16.03.2015, 19:58
Hallo,
ich kenne es von einer Erzieherin bei der Caritas.
LG 2seesterne
von
2Seesterne
am 16.03.2015, 20:22
Mein Mann bekommt 90€ pro Kind!
von
dana2228
am 16.03.2015, 20:57
Ich hab denn Kindergarten von einen Kind bezahlt bekommen, da der jetzt eh nichts mehr kostet (da Vorschule) bekomme ich jeden Monat einen Einkaufsgutschein :-)
zählt das auch dazu ?
von
strolch13
am 17.03.2015, 07:04
Ich bekomme 70€ brutto Kinderzulage von meinem Arbeitgeber für 4 Kinder.
Ich arbeite im Kindergarten, dem öffentlichen Dienst gleichgestellt.
von
Mel+3
am 17.03.2015, 07:54
Ich bekomme 17 Euro Familienzulage pro Monat, egal wieviele Kinder ich habe. 90 Euro pro Kind ist ja klasse! Das sind ja sozusagen die Kindergartengebühren. Wow! Finde ich toll, dass es so was noch gibt. Ich finde eh, dass Familien an der ein od. anderen Ecke noch besser unterstützt werden könnten....
LG Rosinchen
von
Rosinchen78
am 17.03.2015, 09:41
Hi,
im öff.Dienst kriegt man pro Kind 90€. Zumindest bis sie 18 sind bzw. bis kein Kindergeld mehr bezahlt wird.
LG tabeamutti
von
tabeamutti
am 17.03.2015, 09:51
Ja, ich finde es auch echt klasse!
von
dana2228
am 17.03.2015, 10:38
Echt gut so, dass wenigstens von manchen (wenigen) Seiten Familien Unterstützung bekommen!
von
Rosinchen78
am 17.03.2015, 12:51
Der Familienzuschlag bei Beamten liegt derzeit sogar bei 113,74 Euro pro Kind und ab dem 3. Kind bei 354,38 für das 3. und jedes weitere. Da werden Familien tatsächlich unterstützt.
von
RoJu0205
am 17.03.2015, 20:22
als beamtin zB
Das Alimentationsprinzip im ÖD ist
denen, die viel brauchen ( wegen vielen kindern) auch mehr Geld zu zahlen, die weniger brauchen bekommen weniger.
Ärgerlich für kinderlose oder wenn die dann aus dem Haus sind
aber die brauchen ja auch weniger Einkommen..
Mein Dienstherr zahlt aber Beamten kein Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld mehr
das bekommen nur die Angestellten und Arbeiter ( neudeutsch Arbeitnehmer)
Wochenarbeitszeiten sind auch unterschiedlich ( 39 zu 41)
dagmar
von
Ellert
am 17.03.2015, 21:29
Bei uns im Haus wurde früher angeglichen an den Öffentlichen Dienst bezahlt. Bei den neuen Verträgen gilt der Haustarifvertrag, bei dem es weder Kinderzuschläge, noch Weihnachts-, noch Urlaubsgeld gibt. Die Höhe der Gehälter scheint jeweils im unteren Bereich der üblichen Vergütung in der jeweiligen Berufsgruppe zu sein.
Da sich meine Arbeitszeiten aber gut mit meiner Familie koordinieren lassen, bin ich trotzdem zufrieden.
von
lisi3
am 18.03.2015, 09:43
Ich bin im ÖD angestellt und da gibt es nichts. Mein Mann bekommt brutto 107,xx pro Kind bei einem öffentlich rechtlichem Arbeitgeber.
von
April.lis
am 19.03.2015, 05:56
früher ANgestellte gabs für Kinder Zuschläge, die Neuen bekommen das nichtmehr
dafür haben sie an sich hochgesetzt.
Sozialer finde ich es mit den Zuschlägen schon
aber vermutlich wurde es zu teuer bei uns vielen kinderreichen *ggg*
dagmar
von
Ellert
am 19.03.2015, 19:21
Es sind ja alle Alten (bin auch noch unter BAT eingestellt worden) auf den neuen Tarifvertrag übergeleitet worden. Daher ist es nun komplett bei allen weg gefallen.
Du hast Recht, ist zu teuer geworden ;-))))
von
April.lis
am 20.03.2015, 01:10
Es ginr grundlegende Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten. Vor allem kriegen Beamte weder Gehalt noch werden sie fuer ihre Leistung bezahlt, sondern sie werden amtsangemessen alimentiert.
Und deswegen- ja. Mit jedem Kind erhoeht sich der Familienzuschlag.
Aus deinem Post klingt , dass Du das fuer ein unverdienstes Privileg haeltst. Ich will deshalb noch etwas dazu sagen. Das eine ist-ich bin auch Beamtin und habe vier Kinder, dass wir alle neben unserer Beihilfe privatversichert sind, krankenversichert. Das Privileg der gesetzlichen Kassen, Kinder oder Ehepartner fuer null versichern zu lassen, entfaellt. Nur um das mal zu relativieren. Ich kann auch nur vier Tage frei machen wegn kranken Kindern, nix zehn pro Tag.
Vor allem aber- die singles und jungen Leute verdienen entsprechend wenig. So wenig, dass ich Mangelberufen kaum Nachwuchskraefte zu gewinnen sind. amtsaerzte bspw, die ganzen Ingenieuere.
Aber jedenfalls, Du hast Recht, je mehr Kinder umso mehr Geld kommt rein (wie auch bei Hartz 4 Empfaengern, nur mal erwaehnt, da bringt auch jedes Kind mehr). Man sollte das eben nur nicht so isoliert betrachten.
Benedikte
von
Benedikte
am 19.03.2015, 21:32
Und die Beiträge für die PKV gehen während der Elternteil auch weiter während wir bei der gesetzlichen KV beitragsfrei weiter versichert sind.
von
April.lis
am 20.03.2015, 01:14
In der gesetzlichen übrigens auch, wenn man dirt freiwillig bleibt (als Selbständiger, Angestellter über der Bemessungsgrenze oder Beamter). Auch dann zahlt man in der Eltrrnzeit Beitrag. Sehr unfair.
von
Murmeltiermama
am 21.03.2015, 10:41
Tschuldige, stimmt natürlich!
von
April.lis
am 21.03.2015, 13:09
die beamte so netterweise haben und von denen keiner was wissen will.
Angefangen bei den Kindkranktagen
den Pflegetagen die es seit Jahresanfang gibt - de bekommen wir so auch nicht
Haushaltshilfe / Mutter-Kind-Kuren,
viele Dinge nicht aus der Kasse zu bekommen die die gesetzlich versicherten haben
41 statt 39 Stundenwoche
Versetzbarkeit wohin auch immer
Streikverbote,
Willkpr ausgesetzt zu sein weil da keine Gewerkschaft aushandelt, ich sage nur Wegfall Weihnachtsgeld ...
Auch wir merken dass uns der qualifizierte Nachwuchs fehlt
trotz des Familienzuschlages ( den es auch für einen Ehegatten gibt übrigens)
weil in der freien Wirtschaft deutlich bessere Bedingungen herrschen.
Ich glaube auch nicht dass die gewaährung des familienbezogenen OZ zu mehr Kinder führt -
Kinder zu bekommen oder nicht liegt eher weniger am Geld, mehr an der Gesamtsituation in der Gesellschaft
Und bei allem muss man bedenken, wenn die Kinder aus dem Kindergeld rausfallen geht auch das Gehalt zurück,
den Vorteil hat man wirklich nur in dieser Zeit !
dagmar
von
Ellert
am 22.03.2015, 11:03