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Elterngeld 3. Kind

Thema: Elterngeld 3. Kind

Hallo zusammen, ich bin derzeit mit meinem dritten Kind schwanger und frage mich, ob ich nun den normalen Grundsatz plus Geschwisterbonus bekomme. (Also 300 Euro + 75 Euro oder gibt es pro Geschwisterkind 75 Euro? Nee, oder!?) Vor meinem 1. Sohn habe ich Vollzeit gearbeitet. Er ist im Januar 2013 geboren, mein zweiter Sohn kam im Juli 2014 und das dritte soll im Februar 2016 kommen. Ich habe zwischen den Kindern nicht gearbeitet. Beim Zweiten bekam ich ca. 75 % von dem Elterngeld, was ich beim Großen hatte. Kann mir jemand sagen, wie es dann beim dritten aussieht? Bzw. welche Monate ich konkret zur Berechnung nehme? Vielen lieben Dank schon mal! Littlefoot

von Feenzauber am 28.07.2015, 15:37



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

Hallo, es fehlen ein paar Angaben um hier eine richtige Aussage machen zu können, aber im Normalfall dürften kaum mehr als der Mindestbeitrag plus Geschwisterbonus rauskommen. Wenn du jeweils die ersten 12 Monate Elterngeld bezogen hast, fallen diese Monate entsprechend raus d.h. folgende Monate würde für die Berechnung herangezogen: Januar 2016 Dezember 2015 November 2015 Oktober 2015 September 2015 August 2015 Juni 2014 Mai 2014 April 2014 März 2014 Februar 2014 1 Monat vor Geburt 1. Kindes Eventuell können (auf Antrag) noch Monate mit Mutterschutzzeiten aus der Berechnung herausfallen, allerdings wird dies in der Praxis meist nur genehmigt, wenn du durch den Mutterschutz (also in deinem Fall vor dem 3. und 2. Kind) tatsächlich finanzielle Nachteile hattest, was in deinem Fall wahrscheinlich nicht sein wird. Welche Monate wurden denn bei der Berechnung für das 2. Kind genommen? Selbst wenn du 3 Monate vor Geburt des 1. Kindes in die Berechnung mit reinbekommen würdest, müsstest du jeweils wesentlich mehr als 1200 netto verdient haben, damit es überhaupt nen Unterschied zum Mindestbeitrag macht. Lg Sabrina Bei Fragen, einfach fragen ;)

von aprilagain am 28.07.2015, 19:28



Antwort auf Beitrag von aprilagain

Achso, Geschwisterbonus in diesem Fall nur einmal!

von aprilagain am 28.07.2015, 19:53



Antwort auf Beitrag von aprilagain

Mindestsatz plus Geschwisterbonus (alle unter 6), da Elterngeld eine Entgeldersatzleistung (KEIN Gehalt) ist und somit auch nicht in die Berechnung einfließt. Soweit mein bescheidener Stand...

von hopsefrosch am 29.07.2015, 12:26



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

Gruß, Speedy

von speedy am 29.07.2015, 15:25



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

Wann beginnt Dein Mutterschutz für Kind 3 ?

von Sternenschnuppe am 29.07.2015, 21:25



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Hallo, vielen Dank für die Antworten. Mutterschutz beginnt am 26.12. Viele Grüße

von Feenzauber am 30.07.2015, 09:26



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

Dann zählen die Monate November Oktober September August Als Monate mit 0€ Dann hattest Du Elterngeld von Kind 2, dieses wird durch Lohn davor ersetzt. Er kam im Juli 2014, also begann der Mutterschutz ( hast Du den genommen und die erste Elternzeit beendet ? ) im Mai oder Juni ? Februar März April sind dann sicher Monate mit 0€ wieder Mai vielleicht, wenn da noch kein neuer Mutterschutz war, ebenso Juni vielleicht. Sind also 7 gesicherte Monate mit 0€ Fehlen 5, die vor der Geburt des ersten noch genommen werden mit altem Lohn. Die Summe dessen durch 12 ist Deine Basis. Für jede 20€ die dann zu 1000€ Basis fehlen bekommst Du 1% mehr Elterngeld. Sind dies also mal als Beispiel 800€ , dann würden 20% zu den 67% hinzukommen und Du würdest von den 800€ 87% als Elterngeld bekommen. Plus Geschwisterbonus von 10% , mindestens aber 75€

von Sternenschnuppe am 30.07.2015, 12:08



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Vielen Dank für die Antwort. Vielleicht kannst du mir noch konkreter helfen, wenn ich dir die genauen Zeiträume von den Mutterschutzzeiten nenne... Kind 1: 14.12.12 - 23.3.13 Kind 2: 5.6.14 - 10.9.14 Kind 3: ab 26.12. Ganz lieben Dank

von Feenzauber am 30.07.2015, 16:31



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Das mit der prozentualen Aufstockung ist mir ganz neu. Kenne nur 65 - 67 %.

von Feenzauber am 30.07.2015, 16:39



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

Dann lagen zwischen Elterngeld Kind 1 und Mutterschutz Kind 2 Februar März April Mai Also 8 x 0€ plus 4x altes Gehalt geteilt durch 12. Kommen da denn noch mehr als 300€ überhaupt raus ?

von Sternenschnuppe am 30.07.2015, 16:57



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ja, kommen mehr als 300 Euro raus, wenn ich von 67 % ausgehe

von Feenzauber am 30.07.2015, 17:04



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

4 Gehälter geteilt durch 12. mehr als 300€ ?

von Sternenschnuppe am 30.07.2015, 17:36



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

(4 x Gehalt) : 12 x 0,65 = mehr als 300 Euro

von Feenzauber am 30.07.2015, 17:44



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

Falsch gerechnet. 4x Gehalt durch 12 und dann je 20€ die zu den 1000€ fehlen 1% dazu zu den 65%

von Sternenschnuppe am 30.07.2015, 17:47



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Tendenziell wird es dann ja mehr!? Wo steht diese mit den je 20 Euro bis 1000? Ist mir ganz neu????

von Feenzauber am 30.07.2015, 17:53



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

Gebe es mal hier ein. Also den Durchschnitt dann https://www.bbx.de/elterngeldrechner/

von Sternenschnuppe am 30.07.2015, 18:03



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ja Wahnsinn! Und ich dachte wir bekommen nur den Mindestsatz! Vielen Dank für deine Mühe, du hast mir sehr geholfen. Sofern wirklich 4 Monate von vor der Geburt von Nummer 1 zählen, stehen wir ganz gut da.

von Feenzauber am 30.07.2015, 18:19



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

Mutterschutzmonate und Elterngeldmonate werden durch Monate zuvor ersetzt. Also landet man nach Deinen Zeitangaben irgendwann bei der Zeit vor dem ersten Kind um die 12 Monate zusammen zu haben ;-)

von Sternenschnuppe am 30.07.2015, 18:22



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Achte auch darauf, dass du die Elternzeit für Kind 2 vorzeitig beendest - zu Beginn des MuSchu für Nr. 3, damit du das Mutterschutzgeld in voller Höhe (berechnet nach dem letzten Gehalt vor der EZ) bekommen kannst. Quelle: http://www.rabeneltern.org/index.php/wissenswertes/geburt-wissenswertes/1107-mutterschutz-a-elternzeit124 "Arbeitnehmerinnen haben aber auch die Möglichkeit, eine laufende Elternzeit auf Grund neu einsetzender Mutterschutzfristen vorzeitig zu beenden. Frauen, die in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, können dies auf Grundlage von § 16 Abs. 3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) tun. Frauen, die in der Elternzeit nicht in Teilzeit arbeiten, können sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 20.09.2007 (Aktenzeichen: C-116/06) berufen (so genanntes Kiiski-Urteil). In diesem Fall steht Unionsrecht über nationalem Recht. Sollte von dieser Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung einer laufenden Elternzeit Gebrauch gemacht werden, so kann mit dem Ende der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist des weiteren Kindes erneut Elternzeit angemeldet werden. Elternzeit für das weitere Kind oder Elternzeit für das ältere Kind nach dem Bindungszeitraum ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn zunächst erneut Elternzeit für das ältere Kind genommen werden soll, der Bindungszeitraum für dessen Anspruch mit dem Ende des Mutterschutzes für das weitere Kind aber noch nicht beendet ist, so stellt dies eine Verlängerung der Elternzeit im Bindungszeitraum dar und ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich." (Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Das heißt: Man kann wegen einer erneuten Schwangerschaft die laufende Elternzeit vorzeitig beenden und dann direkt in die neue Mutterschutzzeit vor der nächsten Geburt gehen. Dadurch erhält man das volle Mutterschaftsgeld für das jüngere Kind. Diese Regelung schädigt den Arbeitgeber nicht, da dieser den Arbeitgeberanteil am Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse wieder zurückbekommt.

von Jessy83 am 31.07.2015, 13:51



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ja, so hatte ich das bei meinem jetzigen Kind auch gemacht.

von Feenzauber am 31.07.2015, 20:12