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Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt

Thema: Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt

Hallo zusammen :) Ich hoffe man kann mir hier helfen. Habe am 12.08.2014 einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt. Am 04.09.2014 habe ich meinen Bescheid erhalten !!! Meinem Antrag auf Kinderzuschlag kann nicht entsprochen werden heisst es. Begründung Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden. Es heisst selbst wenn die uns den Kinderzuschlag zahlen würden verbliebe ein Restbsdarf von 33,92 Euro...heisst das wenn wir die zb mehr verdienen würden dann würde die Hilfebedürftig kein vermieden und wir würden dann auch den Kinderzuschlag bekommen ? Verstehe den Ihre Berechnungen leider nicht und alle denen ich das bis jetzt gezeigt habe steiegen da auch nicht durch :( Vielleicht kann mir hier jemand helfen ???

von Nicole2209 am 07.09.2014, 20:51



Antwort auf Beitrag von Nicole2209

Da kämpfe ich auch grade einen Kampf mit also wenn ich das jetzt bei dir richtig verstehe musst du zum Arbeitsamt damit euer bedarf mit hartz 4 aufgestockt wird...da Kindergeldzuschlag zu wenig wäre( den kriegt man ja damit man kein hartz beantagen muss) ....würdest du die 34 euro mehr kriegen bekämst du Zuschlag ...da ihr dann für hartz 4 wieder zuviel hättet

von Soulreaverin am 07.09.2014, 21:14



Antwort auf Beitrag von Soulreaverin

Genau so verstehe ich das auch...andere denen ich den Bescheid gezeigt habe meinen wir hätten die 33,92 Euro zuviel und würden den deshalb nicht bekommen :D

von Nicole2209 am 07.09.2014, 21:26



Antwort auf Beitrag von Nicole2209

Nein, ihr habt das schon richtig verstanden, ihr habt zu wenig. Selbst mit Kinderzuschlag würdet ihr zu wenig für euren eigenen Lebensunterhalt haben ("Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden"). Ihr müsst also ALG II beantragen. LG sun

von sun1024 am 07.09.2014, 21:32



Antwort auf Beitrag von sun1024

Danke Sun dann bin ich ja glücklich das ich doch nicht ganz so dumm bin Mein Mann soll ab 01.10.2014 mehr Stundenlohn bekommen,was bedeuten würde wir bräuchten dann auch kein ALG II beantragen richtig ? Muss ich dann den Antrag auf Kinderzuschlag nochmal stellen oder denen das jetzt mitteilen und bekomme das dann eventuell dann Rückwirkend ab 12.08.2014

von Nicole2209 am 07.09.2014, 21:37



Antwort auf Beitrag von Nicole2209

Du verschenkst da Geld. Du musst jetzt ALG 2 beantragen bis die Lohnerhöhung greift.

von Littlecreek am 07.09.2014, 22:23



Antwort auf Beitrag von Nicole2209

huhu Ihr müsstet das beantragen und bekämt ds dann ergänzend, hättet also mehr als mit reinem Kinderzuschlag dagmar

von Ellert am 07.09.2014, 22:48



Antwort auf Beitrag von Nicole2209

dann noch mal neu beantragen

von Soulreaverin am 08.09.2014, 10:45