Geschrieben von Frederike am 29.01.2015, 11:53 Uhr |
Elterngeld fürs 2. Kind wie berechnen?
Hallo,
Elterngeld und Kindergeld bekommst du ab Geburt des Kindes. Aber Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld bekommst du frühestens nach dem 12. Lebensmonat. Beim Betreuungsgeld hängt es davon ab, wann dein Partner seine 2 Monate genommen hat, d.h. du bekommst erst Betreuungsgeld, wenn diese 2 Monate auch genommen sind (deswegen nach dem 12.LM oder 14.LM). Beim Landeserziehungsgeld hängt es auch davon ab, wieviel dein Partner verdient.
Viele Grüße
Ricke
- Elterngeld fürs 2. Kind wie berechnen? - Naddy-1989 28.01.15, 22:48
- Re: Elterngeld fürs 2. Kind wie berechnen? - Julefabi2010 28.01.15, 22:53
- Re: Elterngeld fürs 2. Kind wie berechnen? - Naddy-1989 28.01.15, 22:54
- Re: Elterngeld fürs 2. Kind wie berechnen? - CaribeanLemon 28.01.15, 22:56
- Re: Elterngeld fürs 2. Kind wie berechnen? - Naddy-1989 28.01.15, 22:58
- Re: Elterngeld fürs 2. Kind wie berechnen? - Julefabi2010 28.01.15, 23:07
- Re: Elterngeld fürs 2. Kind wie berechnen? - Naddy-1989 28.01.15, 23:41
- Re: Elterngeld fürs 2. Kind wie berechnen? - Julefabi2010 28.01.15, 23:07
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- Re: Elterngeld fürs 2. Kind wie berechnen? - Frederike 29.01.15, 11:53
- Re: Elterngeld fürs 2. Kind wie berechnen? - Lewanna 29.01.15, 14:33
- Re: Elterngeld fürs 2. Kind wie berechnen? - Frederike 29.01.15, 16:35
- Re: Elterngeld fürs 2. Kind wie berechnen? - Naddy-1989 29.01.15, 21:04
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