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Wie Zeit von Ende Elterngeld bis Aufnahme Kita überbrücken?

Thema: Wie Zeit von Ende Elterngeld bis Aufnahme Kita überbrücken?

Hallo, wir werden Voraussichtlich Mitte April wieder Eltern und freuen uns sehr. Nun besteht das Problem, das unsere Kita (in der Nähe - wo auch schon unser 1. Kind hin geht) immer nur im August aufnimmt. Das wäre nach Rücksprache der 20.08.2018. Nun läuft das reguläre Elterngeld ja nur 12 Monate + 2 Partnermonate. Somit würden wir ab Mitte Juni ohne Betreuung dastehen. Welche Finanziellen Mittel stehen uns danach zur Verfügung? Wir gehen Momentan beide arbeiten - ich 30 Stunden und Partner 40 Stunden. Ich möchte auch gern danach ca. 30 Stunden arbeiten gehen - aber wohin mit unserem 2. Zwerg bis September (nach Eingewöhnungszeit im August)? Tagesmütter nehmen nicht nur für so kurze Zeit. Das habe ich schon gefragt...

von Constance80 am 06.01.2017, 14:21


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Schafft ihr es nicht, für drei Monate ohne das Elterngeld auszukommen? Habt ihr null Reserven und gleichzeitig so hohe Kosten, dass es jeden Monat so knapp ist? Ihr seid immerhin zwei Verdiener. Dein Mann würde dann ja beispielsweise wieder volles Gehalt nach Hause bringen. Das muss doch für drei Monate mal gehen. Ich bin alleinerziehend, habe mit meiner Tochter nur vom Elterngeld gelebt, dann drei Monate vom Erspartem und jetzt vom Teilzeitgehalt.

von Susanne.75 am 06.01.2017, 21:27


Antwort auf Beitrag von Constance80

Könnt ihr nicht die 3 Monate mit einem vollen Gehalt und 2x Kindergeld durchkommen? Das ist eine absehbare Zeit, wo man mal den Gürtel enger schnallen kann. Oder verdient dein Partner so wenig? Das ging ja sogar bei uns fast ein halbes Jahr, wo ich vorher nur Elterngeld von 50% hatte, incl Haus abzahlen und Auto. Und mein Mann ist kein Großverdiener. Konto geht halt ins Minus, man dreht jeden Cent 3x um, aber wenn da in absehbarer Zeit wieder regelmäßig Gehalt draufkommt, geht das schon mal.

von Nachtwölfin am 06.01.2017, 22:33


Antwort auf Beitrag von Constance80

Da wir nicht verheiratet sind hätte ich kein Einkommen und wäre nicht kranken versichert. Die Frage ist daher, welche finanziellen Mittel stehen uns zu. Anspruch auf Krippenplatz besteht ja ab dem 12. Monat prinzipiell.

von Constance80 am 06.01.2017, 23:54


Antwort auf Beitrag von Constance80

Ihr könnt klagen wenn ihr keinen Platz bekommt. Ansonsten ist auch dein Partner dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet wenn du nicht arbeiten kannst. http://www.kitaplatz-anspruch.de/

von Soie am 07.01.2017, 00:04


Antwort auf Beitrag von Constance80

Wenn Du länger Elternzeit nimmst, wärst Du versichert. Du könntest eh theoretisch auch z.B. 2 Jahre Elternzeit nehmen und Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Theoretisch hast Du einen Anspruch auf Betreuung, aber nicht in Eurer Wunscheinrichtung. Die Stadt könnte Euch irgendetwas anbieten. Wenn Du unbedingt arbeiten möchtest, könntest Du nach einer privaten Kinderfrau schauen. Die wird dann aber recht teuer. Der Vater Eures Kindes ist Dir und Eurem Kind zu Unterhalt verpflichtet. Erst, wenn er zu wenig verdient, springt der Staat ein (Hartz IV).

von emilie.d. am 07.01.2017, 00:36


Antwort auf Beitrag von Constance80

Solange du in Elternzeit einen Arbeitgeber hast , dein Vertrag also ruht, bist du krankenversichert. Dabei ist es egal ob du Elterngeld beziehst oder nicht. Hast du keinen Arbeitgeber, weil zum Beispiel dein Vertrag vor der Geburt ausgelaufen ist, bleibt die Möglichkeit das Elterngeld auf zwei Jahre aufhuteilen, dann bist du nämlich somit zwei Jahre krankenversichert. Ansonsten ist der Vater des kindes dir gegenüber Unterhalt verpflichtet, der Staat würde nur einspringen wenn er zu wenig verdient. Lg

von sterntaler82 am 07.01.2017, 08:31


Antwort auf Beitrag von Constance80

Hallo, zur Krankenversicherung möchte ich noch hinzufügen, dass diese, wenn man vorher mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient hat und nicht verheiratet ist, in der Elternzeit selber zu tragen ist. Der monatliche Beitragssatz liegt hier bei ca. 165 €. Gruß, Mimimaus

von Mimimaus11 am 07.01.2017, 11:54


Antwort auf Beitrag von Constance80

Wenn Du einen AG hast, hast Du auch EZ. Und solange wie du EZ hast, bist Du unabhängig vom EG - auch krankenversichert sofern du vorher selbst als gesetzliches Pflichtmitglied in einer Krankenversicherung warst. Ansonsten, warum nimmt Dein Freund nicht EG Plus? Dann kann er 4 Monate EG nutzen. Hieße er dürfte 4 Monate nicht mehr wie 30 Std arbeiten, würde aber einen Teil des Verdienstausfalles mit EG aufgestockt bekommen. Wenn Du zudem nicht gleich mit 30 Std einsteigst sondern eben nur mit zB 15 Std und man mit dem AG reden kann, könntet ihr es so machen das ihr euch diese 4 Monate mit der Betreuung abwechselt. Er geht zB vormittags arbeiten, Du passt dann auf das Kind auf, und nachmittags wird gewechselt. So wäre der Verdienstausfall nicht per Monat so hoch - wenn auch etwas länger eben. Und für die zeit der Eingewöhnung dann evtl auch noch nicht bei dir mit 30 Std wieder arbeiten, sondern eben auch den Monat noch mit 15 Std und evtl Urlaub nutzen oder Überstunden. Du weißt das Du in der EZ bis zu 30 Std arbeiten darfst? Falls Du also eh nur 30 Std regulär arbeitest, würde ich auch nicht nur 1 Jahr EZ anmelden sondern mindestens 2 Jahre. Gerade in Hinblick darauf wegen Betreuung. Und dann direkt dem AG mitteilen das Du planst nach dem EG-Bezug in Teilzeit von bis zu ?? langsam wieder einzusteigen. In der EZ darfst Du nämlich nicht gekündigt werden, zudem bist Du flexibler wenn es nicht so klappt. DEN !! wenn Du nur das eine Jahr EZ anmeldest wo Du EG bekommst, dann musst Du - außer der AG stimmt einer Verlängerung zu - auf jeden Fall nach dem Jahr wieder mit 30 Std arbeiten kommen. Weil man sich für die ersten 2 Jahre festlegen muss. Kannst Du nicht, weil zB doch kein KiTa Platz zum 1.8.2018, dann müsstest Du kündigen wenn es richtig blöde kommt. wenn ihr aber zB das doch mit dem oben beschriebenen Vorschlag bezüglich beide reduzieren und Betreuung versuchen wollt und dein AG kann zB keine 15 Std Tätigkeit anbieten, dann könntest Du mit dessen Zustimmung innerhalb der EZ auch woanders arbeiten. Du siehst also, auch dann wenn Du eh nur 30 Std arbeitest, profitierst Du weit mehr davon nach EG in Teilzeit INNERHALB der EZ zu arbeiten - nicht nur wegen dem Kündigungsschutz.

Mitglied inaktiv - 08.01.2017, 13:01


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Sie muss bei dem Partnerschaftsbonus allerdings dann auch mindestens 25 Stunden Arbeiten. Nur 15 geht nicht.. Finde das aber trotzdem eine gute Idee. Wenn beide auf 25 gehen bekommt man das sicher hin, dass man abwechselnd arbeitet. Ansonsten bekommt ihr vielleicht für die Zeit Wohngeld oder kinderzuschlag. Da müsstet ihr euch mal erkundigen.

von Nici_84 am 09.01.2017, 12:46


Antwort auf Beitrag von Constance80

Au Pair-dieses kann auch für nur 3 Monate kommen und somit auch die Schließungszeiten der Kita (welche es vermutlich im Sommer geben wird) mit überbrücken und da auch euer 1.Kind mit betreuen, so dass ihr beide arbeiten gehen könnt. Ihr wechselt euch ab, einer geht vormittags, der andere nachmittags, abends, nachts (insofern möglich) arbeiten o.ä... Gemeinsame Zeit als Paar ist da nur selten. Wochenende als Arbeitszeit nutzen (insofern möglich). Kinderfrau (kann auch eine Studentin sein) die stundenweise auf euer Baby dann aufpasst, damit ihr beide da arbeiten gehen könnt. Wenn diese wirklich deine komplette Arbeitszeit abdecken soll, wird es teuer, aber wenn sie bsp. nur 10 Stunden in der Woche macht und ihr die restlichen Stunden je nur einer arbeiten geht (dafür weniger Paarzeit habt) ist das eine gute Alternative. Das habe ich jahrelang selbst gemacht (ich bin immer noch als Kinderfrau aktiv). Ich passe dann auf, wenn beide Elternteile bei der Arbeit sind, was durchaus auch mal am Wochenende sein kann. Für mich super (da ich noch einen Hauptjob, Vollzeit, habe und somit nur nachmittags, abends, nachts oder am Wochenende kann) und für die Familie auch optimal. Insofern auch das jüngste Kind in die Kita geht werden beide wieder parallel zueinander arbeiten gehen und mehr Zeit als Paar haben. Großeltern mit einspannen, anreisen lassen, über Nacht bleiben lassen. Diese passen somit 2-3 Tage auf das Kleine auf, du arbeitest dann je 10 Stunden am Tag und hast die übrigen Tage frei. Es geht auch an einen Tag die einen Großeltern, am anderen Tag die anderen, usw.. In einer Familie habe ich damals aufgehört und der Kitaplatz war erst zwei Monate später da. Die hatten es so gelöst, dass an einem Tag die Tante da war, am anderen Tag die Großeltern, wieder an einem anderen Tag wurde das Kind zu einer guten Freundin gebracht, die sich selbst in Elternzeit wegen gleichaltrigem Kind befand (allerdings nur halben Tag) einen Tag passte die Haushälterin auf und es gab noch die betriebseigene Krippe (wo er ohne Eingewöhnung angefangen war), wo er aber nur einen Tag pro Woche hingehen konnte. Das hat gut funktioniert; das Kind hat es prima mitgemacht, auch wenn schon stressig ist jeden Tag jemanden anderen da zu haben, das Kind woanders hinzubringen, usw.. Doch zwei Monate später war das zu Ende und er kam ganztags in die Krippe (nicht die betriebseigene Krippe). Elternzeit würde ich auch direkt 2 Jahre anmelden, da so die Möglichkeit besteht später noch das 3.Jahr anhängen zu können, da der AG diesem nicht zustimmen muss. Nimmst du nur 1 Jahr und hast dann keine Betreuung, so kannst du direkt gekündigt werden wegen Fernbleiben vom Arbeitsplatz. Dein AG muss dir das 2.Jahr nicht nachträglich genehmigen. Zudem kannst du bis zu 30 Stunden Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

von Ani123 am 08.01.2017, 15:25


Antwort auf Beitrag von Constance80

Ich habe vom Elterngeld jeden Monat einen Betrag X auf ein Unterkonto geschiben und dann das gesamt gesparte auf die drei zu überbrückenden Monate verteilt.

von Schafinchen am 29.03.2017, 23:34