Geschrieben von Johanna3 am 22.03.2017, 15:22 Uhr |
@kirshinka
Der Arbeitgeber kann definitiv KEIN Beschäftigungsverbot ausstellen, dass kann NUR der Arzt!
Es sollte im eigenen Interesse liegen, den Arbeitgeber früh von der Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen - eine Verpflichtung besteht im Kiga jedoch nicht.
- Immunität Erzieherin - Anka! 20.03.17, 17:27
- Re: Immunität Erzieherin - Nicol 20.03.17, 17:31
- Re: Immunität Erzieherin - Johanna3 20.03.17, 22:14
- Re: Immunität Erzieherin - kirshinka 21.03.17, 6:59
- @kirshinka - Johanna3 22.03.17, 15:22
- Re: Immunität Erzieherin - Hubbeldubbel 23.03.17, 22:15
- Re: Immunität Erzieherin - Anka! 21.03.17, 8:30
- Re: Immunität Erzieherin - Johanna3 25.03.17, 5:52
- Re: Immunität Erzieherin - Muffin2014 28.03.17, 14:32
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