Geschrieben von speedy am 22.02.2013, 11:50 Uhr |
@kirshinka
Hi,
das ist nicht ganz so. Den Rentenanspruch für einen Zeitraum von 3 Jahren bekommt jede Mutter, egal, ob sie tatsächlich EZ in Anspruch nimmt. Es ist eher ungerecht den Vätern gegenüber: selbst wenn die EZ nehmen, Arbeitszeiten reduzieren etc. bekommen sie diese Rentenaufstockung nur dann, wenn die Frau dem Übertrag auf den Vater zustimmt. Selbst wenn sie faktisch voll weiter gearbeitet hat und er voll zu Hause war, braucht er die Zustimmung und Unterschrift seiner Frau. Wo ist das denn gerecht?
Sonst empfinde ich den Rentenausgleich schon als ziemlich gerecht...
Gruß, Speedy
- Wie verhällt sich das Rentenanspruch ? - bianca1990 20.02.13, 21:08
- Re: Wie verhällt sich das Rentenanspruch ? - desireekk 20.02.13, 23:12
- Re: Wie verhällt sich das Rentenanspruch ? - DanniL 21.02.13, 13:40
- Re: Wie verhällt sich das Rentenanspruch ? - speedy 21.02.13, 14:16
- Re: Wie verhällt sich das Rentenanspruch ? - kirshinka 21.02.13, 16:08
- @kirshinka - speedy 22.02.13, 11:50
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