Baby und Job

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Geschrieben von lisi3 am 30.08.2017, 15:32 Uhr

@emilie.d

In der Regel sind Tagesmütter selbstständig. Sie erhalten ihre Pflegeerlaubnis über das Jugendamt, werden von ihm kontrolliert, müssen dort Fortbildungen und ErsteHilfeKurse nachweisen, werden ggf durch das Jugendamt vermittelt, müssen um Fördergelder zu bekommen u.U. Betreuungsverträge des Jugendamtes nutzen, müssen dort die Zahl der Urlaubstage nachweisen, etc.
Das Jugendamt kann vielleicht versuchen bei Streitigkeiten zu vermitteln, aber es kann nicht vorschreiben, ob ein Kind aufgenommen bzw ob ein Platz mit der im Betreuungsvertrag vorgesehen Kündigungsfrist gekündigt wird.
Über das Jugendamt angestellte Tagesmütter gibt es in Deutschland nicht viele. Das käme die Kommunen wesentlich teurer, da außer Betreuungsgeld, Sozialabgaben, wohl möglich sogar Mindestlohn gezahlt werden müsste.

 
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