Baby und Job

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Geschrieben von Danyshope am 30.05.2017, 22:47 Uhr

@danyshope

In der Probezeit kündigen geht nicht wenn schwanger - egal ob befristet oder nicht befristet. Die Probezeit gilt damit als bestanden. Was sein KANN !!, ist das der AG sagt er will die Probezeit dann nach der EZ haben, weil die Angestellte zB direkt ins BV geht. ist aber die absolute Ausnahme.

Da ein befristeter Vertrag nicht gekündigt werden muss, läuft der einfach aus. Schwangerschaft ist dabei völlig egal. Die KANN !!! nur dann eine Rolle spielen wenn die Schwangere nachweisen kann das sie ohne die Schwangerschaft eine Verlängerung bekommen hätte oder gar sogar eine Festeinstellung. das ist aber extrem schwer.

So oder so, will ein Arbeitgeber einer Schwangeren kündigen, dann ist das nahezu unmöglich. Selbst wie gesagt in der Probezeit und selbst ohne das diese einen Tag gearbeitet hat. Mögliche Gründe wären eigentlich nur selbstverschuldete Kündigung, zB wegen Arbeitsverweigerung (wobei das IMO sogar erst abgemahnt werden muss) oder Diebstahl. Andere Option, die Firma schließt, dann bedarf es aber das OK des Amtes.

 
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