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Arbeitsrecht - Putzen? - auch @tinai

Thema: Arbeitsrecht - Putzen? - auch @tinai

Hi, so, ich hätte jetzt einen 30-Stunden-Job mit flexiblem Stundenkonto und erträglichem Gehalt - wichtig ist mir, dass meine KK gezahlt wird, denn die hat mich als Alleinverdienerin jeden Monat schier in den Wahnsinn getrieben. Die Kollegen sind bis jetzt ganz nett, ich spiele Assistentin der Geschäftsleitung (ca. 40% - der Knabe ist freundlicherweise nicht da) und bin für einen Geschäftsbereich zusammen mit einem Freiberufler zuständig, der sich für einen Teil der GL wähnt, was aber schon alleine aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist und er einen Mega-Konkurs mit Pauken und Trompeten hingelegt hat. U.a. bin ich für den Besprechungraum zuständig, d.h. ich betütel die Besucher, sorge dafür, dass der Tisch sauber ist und genügend Getränke bereitstehen - täglicher Aufwand: ca. 5 Minuten. Kürzlich wurden potentielle Kunden aus Asien angekündigt. In der Stunde vor ihrer Ankunft drehte der o.g. Knabe gepflegt durch, d.h. ich mußte den Gemeinschaftsraum aufräumen, Geschirr aus dem Spüler aus- und gebrauchtes einräumen, den Tisch abwischen und die Spüle putzen. Heute sollte ich den Besprechungsraum saugen - Begründung: die Putzfrau käme erst morgen. So, jetzt zu meinem Problem: natürlich mache ich diese Sachen daheim auch, aber ich bin ja nicht als Reinigungsfachkraft eingestellt. Ich empfinde es als degradierend, egal ob notwendig oder nicht. Gibt es irgendeinen Paragraphen im Arbeitsrecht, der solche Dinge regelt und wenn ja, welcher? Ich nehme vorsichtshalber auch Gerichtsurteile an, da ich das nicht zur Dauereinrichtung werden lassen will. Am Ende darf ich noch die Klos schrubben... Herzlichen Dank! LG Fiammetta

Mitglied inaktiv - 03.07.2008, 23:37



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heisst das Stichwort und das solltest Du mal googeln. Antwort meinereits naemlic- es kommt darauf an. Erste Quelle- Dein Arbeitsvertrag. Was genau sollst Du machen,was steht da drin. Sprich, wie weit ist Gaestebetreuung definiert, wofuer bist Du da zusteandig. Wie hoch ist Dein Gehallt- verdienst Du bedeutend mehr als eeine Putzfrau ( dann hast Du hoeherwertige Ausgaben) oder genausoviel? Ich wuerde- aus dem Bauch heraus- sagen, dass die Weisung an Dich, zu putzen, nicht mehr vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist. Wenn der Typ Dir ueberhaupt weisungsberechtigt ist. Im Ergebnis ist es so, dass Ihr Euch beide beim Chef unbeliebt macht wenn der Raum schmutzig ist wenn wichtige Besucher kommen.Du solltest es- meine ich- im Einzelfall da nicht drauf ankommen lassen, aber dann darauf dringen, dass die Putzfrau bedarfsgerechter kommt. Und- ja, weibliche Kollegen zum putzen zu verdonnern ist degradierend. Ich wuerde mir das nicht befehlen lassen- ich lege jedioch auch schonmal Hand an, wenn es sich um meie veransdtaltungen oder besprechungen handelt. Denn wenn ich die leite, bin ich fuer die Gaeste dafuer verantwortlich- und man kann sich nicht rausreden mit " die Putzfrau war nicht da". aber fuer andere da springen- einmal unter klarem Protest. Kurzum- wenn der Typ was zu sagen hat, soll er die Putzfrau prdentlich einteilen. Oder Du machst das- sprich, dass sie nach jedem besuch kurz durchgeht. Benedikte

Mitglied inaktiv - 04.07.2008, 02:01



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Hallo, Also in sehr sehr seltenen Fällen bitten wir unsere Assistentin auch mal, kurz zu putzen. Und in noch selteneren Fällen habe ich auch schon einmal selbst kurz gewischt, gefegt, aufgeräumt oder ähnliches - ohne dass man mich drum gebeten hat, aber mit (oder gerade wegen) Führungsverantwortung und sehr gutem Gehalt in einem mittelständischen Unternehmen. Der erste Eindruck ist einfach extrem wichtig, das kleinste Detail spielt eine Rolle und für Neu-Geschäftskunden muss alles tiptop sein. Wenn das Putzen eine Ausnahme bleibt, und da es ja doch in sehr geringem Umfang ist, finde ich das also nicht degradierend, sondern ganz normal anzupacken. Das Putzen sollte sich natürlich auf keinen Fall häufen oder gar die Regel werden! Aber gerade im Verkaufskontext spielen Details eine große Rolle, und die Stunden, die ich schon mit meinem Verdienst nicht würdigen Kleinarbeiten verbracht habe, möchte ich gar nicht zählen. Manchmal hilft es mehr, die Sache pragmatisch zu sehen. Viele Grüße Susi754

Mitglied inaktiv - 04.07.2008, 10:00



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Hallo Fiametta, grundsätzlich bist Du für die Aufgaben eingestellt, die im AV stehen, da kann auch drinstehen, dass "der Arbeitnehmer auch für Arbeiten in anderen Unternehmensbereichen eingesetzt werden kann". Ich denke, rechtlich dagegen vorzugehen ist nicht so einfach. Etwas anderes wäre es, wenn Du ausschließlich zum Putzen eingeteilt würdest. Der andere Gedanke: Ich habe 0 Verständnis für Deine Einstellung. Wenn es sein muss trage ich den Mitarbeitern sogar ihren Müll raus und erwarte das umgekehrt auch. Putzen als "degradierend" zu empfinden, wenn es ausschließlich den Besprechungsraum (die Visitenkarte des Unternehmens) betrifft, empfinde ich als grundverkehrt. Bei mir würdest Du damit auf Granit beißen. Gruß Tina PS: Selbstverständlich kontrolliere ich die Toilette bei uns, ehe Besuch kommt und putze sie auch mal selbst, weil die Putzleute nicht täglich kommen. Wir kacken schließlich alle ins selbe Klo!

Mitglied inaktiv - 05.07.2008, 00:24



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Habe gerade erst Benediktes Antwort gelesen und muss natürlich dem Aspekt zustimmen, dass es doch degradierend ist, wenn Du als Frau speziell eingeteilt wirst. Das habe ich nicht beachtet, bei uns gibts nur Frauen :-) Der Typ hätte sagen müssen "helfen Sie mir". Ansonsten diplomatisch vorgehen. Darauf achten, wann Termine sind und dass vorher wenn möglich geputzt wird von den Putzleuten. Vor Termin selbständig kontrollieren und ggf. nacharbeiten. Auf Dauer kann das nur positiv auf Dich zurückfallen. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 05.07.2008, 00:28



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So eine Situation kann man schon als degradierend empfinden, wenn sie degradierend gemeint ist. Der Knabe, der ja dein gleichgestellter Kollege ist, hätte ja auch selbst oder gemeinsam mit dir putzen können. Er "wähnte" sich aber in der Position, dich das machen zu lassen. Ich würde ihm das nächste Mal schon zu verstehen geben, das das eine Ausnahme ist, wenn du das machst. Oder dass er mithelfen soll. Denke dir schonmal einen lockeren Spruch aus, dann bist du gewappnet und nicht so perplex.

Mitglied inaktiv - 08.07.2008, 10:39



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Tja, ich bin auch Tippse des Chefs und für mich ist es ganz normal jeden morgen die Spülmaschine ein- und auszuräumen, die Kaffemaschine zu säubern, zu entkalken, für genügend Zucker und Co. aus der Kantine zu sorgen, die Blumen zu giessen. Ich wisch im Konf.Raum auch mal über den Tisch - ok, saugen geht bei uns gar nicht, denn an den Sauger würde ich nicht rankommen und wenn das mal der Fall wäre würde ich der Putze oder demjenigen der die Sauerei hinterlassen hat aufs Dach steigen. Ich fahre sogar hin und wieder Chefchens Auto durch die Waschstraße, wenn er mit einem Kunden in seinem Auto los möchte. In meinem Arbeitsvertrag steht das nicht, aber es ist für mich eine Selbstverständlichkeit und ich finde es auch nicht schlimm - für das kleine Dies&Das bin ich eben auch da. Lena

Mitglied inaktiv - 06.07.2008, 13:04



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Hi fiammetta, ich finde, du musst da sehr genau trennen - problematisch ist ja nicht die Tätigkeit an sich, sondern das "Eingeteiltwerden" durch jemanden, mit dem du eigentlich auf einer Stufe stehst. Ich würde deshalb auch nicht versuchen, mich da auf dem Umweg über das Arbeitsrecht abzusichern, sondern mich einfach dagegen verwehren, von ihm zu solchen Tätigkeiten verdonnert zu werden - damit macht er dich zur Untergebenen, und das geht nicht. So und nicht anders würde ich das zur Sprache bringen. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 07.07.2008, 13:36