Baby und Job

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Geschrieben von Foxi23 am 03.12.2015, 6:44 Uhr

Widereinstieg in die Arbeit

Habt ihr bei der Einigung auch den Betreuungsunterhalt für dich mit einkalkuliert? Du bist ja nicht verpflichtet zu arbeiten, bis das Kind 3 Jahre alt ist.

 
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