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Geschrieben von speedy am 08.09.2014, 9:27 Uhr

Weihnachtsgeld bei Kündigung

Hi,
du wirst bei einem Wechsel innerhalb des Kalenderjahres kein Weihnachtsgeld bekommen bzw. es zurückzahlen müssen (je nach Variante des TV sogar bei Ausscheiden bis zum 30.4. des Folgejahres).
Beim neuen AG hängt es dann vom Goodwill ab, ob du anteilig für Nov/Dez noch etwas bekommst - meist wohl nicht, da das Weihnachtsgeld ohnehin eine freiwillige Komponente des AG ist.

Gruß, Speedy

 
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