Baby und Job

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Geschrieben von Badefrosch am 16.02.2015, 10:21 Uhr

was wenn Mann erwerbsunfähig wird, stirbt oder sich scheiden läßt?

Ich würde mich nie nicht niemals auf das Einkommen des Mannes verlassen !

Was machst du, wenn:

- er dich verläßt und die Scheidung einreicht?
- wenn er durch einen unglücklichen Zufall stirbt?
- wenn er augrund von Krankheit / Unfall nie wieder arbeiten kann?

Ganz abgesehen vom Gedanken an deine zukünftige Rente !

Ich arbeite jetzt 24 Jahre, davon war ich 1 Jahr in Elternzeit und danach 10 Monate arbeitslos, da ich vorher einen befristeten Vertrag hatte.

Mein Mann ist krank hat eine Schwerbehinderung von 90%, mehr als einen Minijob kann er körperlich nicht leisten !

Kannst du problemos wieder arbeiten, wenn solche Fälle eintreten?

Ich würde nie jemanden einstellen, der länger als 5 Jahre aus seinem Beruf raus wäre. Und das denken die meisten deutschen Arbeitgeber.

Wenn man dann doch was bekommt, dann den Mindestlohn von 8,50 Euro. Das sind 1500 Euro brutto in Vollzeit (40 Std. Woche), macht bei Steuerklasse 3 sage und schreibe 1200 Euro netto aus, bei Steuerklasse 4 sind es 1100 Euro netto. Kannst du davon eine Familie ernähren?

Hier in München braucht man unter 2500 Euro netto gar nicht anfangen.

 
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