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Geschrieben von speedy am 18.03.2015, 9:23 Uhr

Urlaubsanspruch

Hi,
bin einschl. Okt 14 hast du den vollen Urlaubsanspruch, der kann auch nicht verfallen während der Elternzeit. In der Elternzeit erwirbst du keinen Urlaubsanspruch, d.h. wenn du dann in 2015 nur im Dezember arbeitest, bekommst du für 2015 auch nur 1/12 des jährlichen Anspruchs = 1,5 Tage.

Gruß, Speedy

 
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