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Geschrieben von le1973 am 20.01.2010, 12:14 Uhr

Übertragung Pflegetage für krakes Kind

Hallo,

viell. kan mir hier jemand helfen.

Mein Mann ist in einer Wäscherei angestellt und wird diese voraussichtlich in diesem Jahr übernehmen, da der Eigentümer in Rente geht und sie in guten Händen wissen will. Momentan ist er als Fahrer angestellt. Wir haben eine kleine Tochter, die in die Kinderkrippe geht und des Öfteren schon krank war und dies wohl auch immer mal wieder werden wird. Nun steht uns beiden als Angestellte ja 10 Tage Pflege für das Kind im Jahr zu.

Wie sieht das bei Selbständigkeit aus?
Wie müssten wir das regeln, wenn die Firma auf mich läuft und er bei mir angestellt ist? Praktisch würde es leider nur so gehen, dass er den ganzen Tag die Wäsche wäscht, mangelt usw. und eine weitere Person (das, was er jetzt tagsüber macht) die Wäsche zu den Kunden fährt oder sie abholt). Er kann ja nicht arbeiten und gleichzeitig unsere Tochter im Krankheitsfall betreuen.

Meine 10 Tage waren in 2009 so schnell weg und seine ebenfalls. Ich weiß, dass die Pflegetage des einen auf den anderen Partner übertragen werden können. Allerdings muss da der AG zustimmen.
Bei mir ist es so, dass eine Koll. dies versucht hatte, aber es wurde abgelehnt. Allerdings arbeitet der Kindsvater in einer größeren Firma, wo die Vertretung abgesichert ist.

Könnte man sich in unserem Fall bessere Chancen auf diese Übertragung ausrechnen, da es nur ein 2-Mann-Unternehmen ist? Und muss man die Ablehnung des AG akzeptieren?
Gesetzlich stehen einem ja 20 Tage pro Kind zu. Wenn es aber nicht umsetzbar ist u. nur ein Elternteil die Betreuung des Kindes übernehmen kann, muss dann der AG der Übertragung zustimmen? Anderenfalls verliert man ja gesetzl. zustehendes Geld.

Kennt sich jemand aus oder steckt in einer ähnlichen Situation?

Danke, Diana

 
2 Antworten:

Re: Übertragung Pflegetage für krakes Kind

Antwort von Zweizahn am 20.01.2010, 13:18 Uhr

Soweit ich weiß, gibt es die Pflegetage für Kinder nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, also weder für privat Krankenversicherte noch für Selbstädige.
Ich gehe davon aus (ohne dass ich es genau weiß), dass dein bei dir angestellter Mann die Tage nicht auf dich übertragen kann.

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Re: Übertragung Pflegetage für krakes Kind

Antwort von Julia+Christopher am 20.01.2010, 17:43 Uhr

Wenn dein Mann selbstständig ist, wird das nicht gehen.

Wenn dein Mann bei dir angestellt und pflichtversichert ist würde wahrscheinlich theoretische gehen. ABER dein Arbeitgebe muss zustimmen. Dies hat er ja schon bei deiner Kollegin nicht getan. Und ich wüsste auch keinen Grund warum ein Arbeitgeber dies tun sollte. Er schadet sich damit ja nur selber.

Gruß Julia

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