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Geschrieben von lilke am 31.05.2017, 23:28 Uhr

Übernahme bei der Leihfirma

Du bekommst EG so lange du beantragst und bist in der Zeit auch Krankenversichert. Ohne EG musst du dann deine KK selbst zahlen oder in die Familienversicherung. ALG bekommst du nur, wenn du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, sprich das Kind betreut ist. Ansonsten muss der KV für den Unterhalt sorgen.

LG Lilly

 
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