Geschrieben von Danyshope am 30.05.2017, 17:51 Uhr |
Übernahme bei der Leihfirma
Nein kann er nicht. Du bist auch nicht verpflichtet wahrheitsgemäß oder überhaupt auf die Frage zu antworten - weil die frage nach einer Schwangerschaft nicht kommen darf. Problematisch kann es in wenigen Fällen werden, wenn von Anfang an klar ist das du den Vertrag nicht antreten kannst weil eben ein Beschäftigungsverbot 1000000% sicher wäre. Aber das ist eh nach der anstehenden Gesetzesänderung nicht mehr so einfach gegeben, also kannst du ohne Konsequenzen unterschreiben. Allerdings, das Mutterschutzgesetz gilt für dich dann natürlich auch erst ab dem Zeitpunkt wo dein AG von der Schwangerschaft Kenntnis hat - bis dahin musst du so arbeiten wie jede andere Unschwangere auch. da der AG auch vom Vertrag zurücktreten kann solange nichts von euch BEIDEN unterschrieben ist, würde ich auch tunlichst jede Andeutung vermeiden die in Richtung Schwangerschaft geht. Ach ja, Probezeit wäre auch egal, die gilt in dem Falle dann als bestanden, heißt auch in der Probezeit kann man dich dann nicht kündigen.
- Übernahme bei der Leihfirma - MillaDO 30.05.17, 13:08
- Re: Übernahme bei der Leihfirma - Danyshope 30.05.17, 17:51
- @danyshope - DanniL 30.05.17, 21:06
- Re: @danyshope - lilke 30.05.17, 22:31
- Re: @danyshope - Danyshope 30.05.17, 22:47
- Re: @danyshope - DanniL 31.05.17, 9:34
- @danyshope - DanniL 30.05.17, 21:06
- Re: Übernahme bei der Leihfirma - MillaDO 31.05.17, 7:23
- Re: Übernahme bei der Leihfirma - lilke 31.05.17, 23:28
- Re: Übernahme bei der Leihfirma - Danyshope 30.05.17, 17:51
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