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Geschrieben von Ulli am 01.03.2015, 10:50 Uhr

Rentenansprüche - Rentensplitting

Hallo, danke es geht mir um Angestelltenrenten, nicht um Beamte. Soweit ich das Thema Witwen-/Hinterbliebenenrente verstehe, geht es im Rentenalter maximal ums Aufstocken, also wenn mein Mann alleine weniger Rente hätte als die Witwerrente von mir, dann bekäme er diesen fehlenden Anteil.
Rentensplitting habe ich noch nicht durchschaut. Hier steht es ganz gut: http://www.finanztip.de/rentensplitting/
Es könnte sich also lohnen, wenn eine Rente niedriger ist. Denn der geteilte Rentenanspruch ist vermutlich höher als die 25% oder 55% Prozent der kleinen/großen Hinterbliebenenrente. Viele Grüße!

 
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