Geschrieben von Ulli am 01.03.2015, 10:50 Uhr |
Rentenansprüche - Rentensplitting
Hallo, danke es geht mir um Angestelltenrenten, nicht um Beamte. Soweit ich das Thema Witwen-/Hinterbliebenenrente verstehe, geht es im Rentenalter maximal ums Aufstocken, also wenn mein Mann alleine weniger Rente hätte als die Witwerrente von mir, dann bekäme er diesen fehlenden Anteil.
Rentensplitting habe ich noch nicht durchschaut. Hier steht es ganz gut: http://www.finanztip.de/rentensplitting/
Es könnte sich also lohnen, wenn eine Rente niedriger ist. Denn der geteilte Rentenanspruch ist vermutlich höher als die 25% oder 55% Prozent der kleinen/großen Hinterbliebenenrente. Viele Grüße!
- Rentenansprüche - Rentensplitting - Ulli 28.02.15, 22:01
- Re: Rentenansprüche - Rentensplitting - KKM 01.03.15, 8:40
- Re: Rentenansprüche - Rentensplitting - Benedikte 01.03.15, 9:40
- Re: Rentenansprüche - Rentensplitting - Ulli 01.03.15, 10:50
- Re: Rentenansprüche - Rentensplitting - Emmi_Karamell 02.03.15, 10:47
- @Emmi_Karamell - Ulli 03.03.15, 21:07
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