Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Benedikte am 01.03.2015, 9:40 Uhr

Rentenansprüche - Rentensplitting

also, die Versorgungsanwartschaften weden nur bei einer Scheidung gerichtlich geteilt

ansonsten laeuft das, bei ungeschiedenen Ehen, ueber die Witwenrente

genaue Voruassetzungen zum bezug der Witwenrente muesstest Du googeln.
PS/ was ist denn Rentensplitting?

Benedikte

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.