Geschrieben von Benedikte am 01.03.2015, 9:40 Uhr |
Rentenansprüche - Rentensplitting
also, die Versorgungsanwartschaften weden nur bei einer Scheidung gerichtlich geteilt
ansonsten laeuft das, bei ungeschiedenen Ehen, ueber die Witwenrente
genaue Voruassetzungen zum bezug der Witwenrente muesstest Du googeln.
PS/ was ist denn Rentensplitting?
Benedikte
- Rentenansprüche - Rentensplitting - Ulli 28.02.15, 22:01
- Re: Rentenansprüche - Rentensplitting - KKM 01.03.15, 8:40
- Re: Rentenansprüche - Rentensplitting - Benedikte 01.03.15, 9:40
- Re: Rentenansprüche - Rentensplitting - Ulli 01.03.15, 10:50
- Re: Rentenansprüche - Rentensplitting - Emmi_Karamell 02.03.15, 10:47
- @Emmi_Karamell - Ulli 03.03.15, 21:07
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