Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von speedy am 30.07.2014, 18:46 Uhr

neuer Arbeitsvertrag

Hi,
natürlich kann man einen bestehenden AV nicht einfach einseitig ändern. Werden nur Regelungen zum Nachteil des AN geschlossen, so muss dieser natürlich nicht unterschreiben. Der neue AV kann dann jedoch mit einer Änderungskündigung verbunden werden, d.h. der AN wird regulär (und hoffentlich zulässig) gekündigt und zu den Bedingungen des neuen AV sofort wieder eingestellt. Bei Betrieben unter 10 MA ist diese Vorgehensweise immer möglich, von daher lohnt es sich da nicht, dem neuen AV zu widersprechen oder ihn nicht zu unterschreiben.

Was aber immer geht, ist neu zu verhandeln BEVOR man den neuen Vertrag unterschreibt. z.B. neuen Klausel, dass Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist - dafür sollte der AN aber auch etwas mehr Gehalt bekommen, sonst käme es ja einer Gehaltskürzung und damit einer Geringschätzung der Leistung des AN gleich.

Gruß, Speedy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge

Auflösungsvertrag nach Elternzeit und neuer Arbeitsvertrag

Hallo. weiß jemand ob das üblich ist, einen Auflösungsvetrrag zu unterschreiben und dann einen komplett neuen Vertrag (inkl. Probezeit) mit reduzierter Stundenanzahl zu unterschreiben? Durch Auflösunsgvertrag werden auf wechselseitige Ansprüche verzichet, habe aber noch ...

von Bienchen2306 21.09.2012

Frage und Antworten lesen

Stichwort: neuer Arbeitsvertrag

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.