Baby und Job

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Geschrieben von Sabet am 08.12.2016, 13:26 Uhr

Nachtrag

Hallo!
Du musst im gD weder fünf Jahre bleiben, noch Bezüge nachzahlen, wenn du nach einem Uni-Studium wieder in den öD gehst. Ich war ja auch nur ein Jahr im gD nach der Ausbildung beschäftigt, musste nie etwas zahlen.

Das Auswärtige Amt stellt hohe Anforderungen an Bewerber für den gD und noch höhere für den hD. Diese Ausleseverfahren sind für die anderen Laufbahnbereiche definitiv moderater, v.a. im Hinblick auf fundierte Fremdsprachenkenntnisse in zwei Sprachen (und unser deutsches Schulsystem ist NICHT dafür bekannt, derart fundierte Kenntnisse zu vermitteln, selbst im Gym nicht - egal, welches Bundesland.) Da könnt ihr eure Alpträume noch aufschieben. Aber die Fähigkeiten und die Leistungsbereitschaft deines Kindes schätzt du ja ein, niemand hier im Netz.
Gruß
Sabet

 
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