Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 06.01.2016, 11:13 Uhr

Krankes Kind

Wenn du und dein Kind gesetzlich versichert sind, dann hast du 10 Tage Kindkrank/Jahr. Gesetzlich musst du bei Kindkrank direkt am ersten Tag einen Nachweis vorlegen, da du selbst ja theoretisch arbeitsfähig bist und demnach eine Pflicht hast, deinen Vertrag zu erfüllen. Der AG darf dann für diesen Tag den Lohn kürzen, Ersatz bekommst du dann von der Krankenkasse.

Aber: Viele AG handhaben das anders, z.B. weil es sehr viel Aufwand ist mit der Lohnbuchhaltung...so dass man erst ab dem 2. oder 3. Tag eine Bescheinigung vorlegen muss und bis dahin der Lohn weitergezahlt wird. Das ist aber sehr individuell und sollte daher persönlich mit dem Chef oder der Personalabteilung abgeklärt werden.

Also auf jeden Fall anrufen und Bescheid sagen, im Zweifel noch eine Bescheinigung vom KiA holen.

Gruß, Speedy

 
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