Geschrieben von Badefrosch am 11.05.2015, 16:07 Uhr |
Kindergartenkosten
Vorteile für den Arbeitgeber:
- keine Sozialversicherungsabgaben auf KIGA-Zuschuss => weniger Personalnebenkosten
- keine Steuern auf den KIGA-Zuschuss => weniger Personalnebenkosten (§ 3 Nr. 33 EStG)
Begünstigt sind die Zuschüsse nur dann, wenn sie zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden. Erlaubt ist also, statt einer anstehenden Gehaltserhöhung einen Kindergartenzuschuss zu zahlen. Es ist aber nicht zulässig, Gehalt in einen solchen Zuschuss umzuwandeln. Als Arbeitnehmer sollten Sie Ihren Chef auf diesen Steuervorteil
aufmerksam machen!
Vorteile für den Arbeitnehmer:
- im Prinzip eine begrenzte Gehaltserhöhung (endet mit Schuleintritt)
Du als Arbeitnehmer muss die Beitragsrechnung deines Kindergartens im Original beim Lohnbüro deines Arbeitgeber abgeben. Außerdem kannst diese Kosten nicht mehr über die Jahressteuererklärung absetzen bzw. nur noch den darüber anfallenden Teil.
Also, sieht dann auf dem Gehaltszettel so aus:
Bruttogehalt (steuerpflichtig + sozialversicherungspflichtig)
AG-Zuschuss Kindergarten (steuerfrei + sozialversicherungsfrei)
Das Bruttogehalt gibst du in einen Nettolohnrechner ein, da kommt dann ein Nettobetrag raus, auf diesen Nettobetrag kommt dann die Nettosumme vom KiGa-Zuschusses drauf.
Das steht drauf, weil notwendige für die Jahreslohnsteuerbescheinigung, denn da reichst du ja deine kompletten Kosten ein, falls du nicht den gesamten Kigabetrag bekommst vom Arbeitgeber, dann kommt auf der Steuererklärung eine Zeile, davon vom Arbeitgeber erstattet ....
Wenn dein Kind dann Schulkind wird:
Wenn du einen netten Arbeitgeber hast gibt er dir nach der Kindergartenzeit den Kigazuschuss als zusätzliches Bruttogehalt, den du dann aber versteuern musst.
- Kindergartenkosten - MaCaMa 10.05.15, 22:32
- Re: Kindergartenkosten - Badefrosch 11.05.15, 16:07
- Re: Kindergartenkosten - MaCaMa 14.05.15, 0:18
- Re: Kindergartenkosten - Badefrosch 11.05.15, 16:07
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