Baby und Job

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Geschrieben von Murmeltiermama am 23.01.2016, 15:50 Uhr

@Johanna3

Glaubst Du immer alles, was irgendwo im Internet steht? Die Auskunft dieses Anwalts ist einfach nicht korrekt. Man mag es ihm verzeihen, dass er bei den paar Euro Honorar nicht ewig nachd nkt und auch mal falsch liegt. Es gibt zig Quellen, die das anders sehen.

Es geht um Beschäftigung auf/in Fahrzeugen. Selbst fahren meint also z.B. Lokführerin und nicht selbst fahren bedeutet z.B. Zugbegleiterin. Beide arbeiten in einem Fahrzeug. Beim Außendienst ist das Fahrzeug nur das Transportmittel, das zum eigentlichen Arbeitsort bringt.

Allenfalls dann, wenn die Fahrzeit mehr als die Hälfte der Arbeitszeit überschreitet, könnte man darüber diskutieren, ob das dann dem Fall der "Beschäftigung auf/in Kraftfahrzeugen" gleichgestellt ist.

 
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