Geschrieben von speedy am 05.02.2016, 16:06 Uhr |
In Elternzeit auf 450€ Basis arbeiten... Arbeitsverbot...
Hi,
das Arbeitsverbot bezieht sich auf die zur Zeit der Erteilung ausgeübte Tätigkeit, hier dann den 450 Eur-Job. Für die Dauer eines Beschäftigungsverbotes wegen einer Risiko-Schwangerschaft nach § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber zur Fortzahlung des vollen Lohns (hier 450 €) verpflichtet; dies ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG und gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Der Arbeitgeber kann sich die Lohnfortzahlung jedoch von der gesetzlichen Krankenkasse über das Ausgleichsverfahren erstatten lassen.
Gruß, Speedy
- In Elternzeit auf 450€ Basis arbeiten... Arbeitsverbot... - BellaMaus18 04.02.16, 21:36
- Re: In Elternzeit auf 450€ Basis arbeiten... Arbeitsverbot... - speedy 05.02.16, 16:06
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