Baby und Job

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Geschrieben von Trini am 17.06.2014, 9:31 Uhr

Ich glaube es ist ein Unterschied ob man wirklich einen ZWEITjob macht oder nur einen

ANDEREN Job während der Freistellungsphase.

Beim Zweitjob (nach der Arbeit) muss man z.B. auch bedenken, dass die tägliche Gesamtarbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden darf.

Wenn man während der Elternzeit seinem AG seine Arbeitskraft angeboten hat und er sie in TZ nicht braucht, darf ein anderer Job nicht verboten werden (außer in Konkurrenzsituationen).

Trini

 
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