Geschrieben von Trini am 17.06.2014, 9:31 Uhr |
Ich glaube es ist ein Unterschied ob man wirklich einen ZWEITjob macht oder nur einen
ANDEREN Job während der Freistellungsphase.
Beim Zweitjob (nach der Arbeit) muss man z.B. auch bedenken, dass die tägliche Gesamtarbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden darf.
Wenn man während der Elternzeit seinem AG seine Arbeitskraft angeboten hat und er sie in TZ nicht braucht, darf ein anderer Job nicht verboten werden (außer in Konkurrenzsituationen).
Trini
- Minijob zusätzlich zum Beruf....Info an AG? - Herzsprung 15.06.14, 13:55
- Re: Minijob zusätzlich zum Beruf....Info an AG? - lovemoni 15.06.14, 19:08
- Re: Minijob zusätzlich zum Beruf....Info an AG? - Herzsprung 16.06.14, 0:28
- Bin mir noicht 100 %ig sicher, aber.... - Trini 16.06.14, 9:24
- Re: Minijob zusätzlich zum Beruf....Info an AG? - Rosenresli 16.06.14, 22:35
- Ich glaube es ist ein Unterschied ob man wirklich einen ZWEITjob macht oder nur einen - Trini 17.06.14, 9:31
- Re: Minijob zusätzlich zum Beruf....Info an AG? - speedy 22.06.14, 17:00
- Re: Minijob zusätzlich zum Beruf....Info an AG? - lovemoni 15.06.14, 19:08
Was habt ihr für einen hob und
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450€ auf Steuerkarte - geht das?
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Was würdet ihr machen?