Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Danyshope am 24.10.2014, 23:32 Uhr

haben wirklich beide 3 Jahre Elternzeit

Auch wichtig, weil es immer wieder untergeht/vergessen wird. Elternzeit bedeutet NICHT, das man gar nicht arbeiten darf. Innerhalb der Elternzeit darf man bis zu 30 Std arbeiten - unabhängig von der verdiensthöhe. Das kann bei dem eigentlichen AG sein, das kann aber, mit dessen Zustimmung, auch bei einem anderen AG sein. Elternzeit bedeutet nur, das in dieser Zeit der eigentliche Vollzeitjob "ruht" und man eben vollen Kündigungsschutz hat. Wenn man eh nicht mehr als 30 Std arbeitet, sollte man deshalb IMMER die vollen 3 Jahre Elternzeit ausnutzen, auch dann wenn man nach dem Elterngeldbezug wieder arbeiten will. Gleiches gilt, wenn man vor hat nach der Elternzeit eh die Stundenanzahl zu senken. Ach ja, und wer auf Elternzeit-Teilzeit arbeitet, hat die gleichen Rechte wie vorher mit Vollzeit-Vertrag, innerhalb der Elternzeit müssen die Bedingungen wie Gehalt, Urlaubsanspruch, Weihnachtsgeld, ect der geleisteten Stundeanzahl und- Tagesanzahl angepasst werden. Wer also vorher 10 € die Stunde hatte, bekommt die auch in der Elternzeit wenn er arbeiten geht, nur dann eben für weniger Stunden. Wer 30 Tage Urlaub hatte, und 5 Tage Woche, und geht in der Elternzeit arbeiten an 5 Tagen die Woche, behält die 30 Tage - auch dann wenn er nur noch 4 Stunden anstelle von 8 Std täglich arbeitet. Bei 2-Tage-Arbeitswoche verkürzt sich der Urlaubsanspruch aber entsprechend. AUSNAHME, man schließt einen seperaten Vertrag für die Elternzeit und stimmt veränderten Konditionen zu. Wichtig auch, man sollte keinen neuen Vetrag abschließen OHNE Befristung, weil dann verliert der alte Vollzeitvertrag unter Umständen seinen Wirkung, es wird als Änderungskündigung angesehen!!! Den Fehler manchen leider sehr viele, ebenso wie viele unnützerweise auf ihre volle Elternzeit, und dem damit verbundenen Kündigungschutz verzichten und nach dem Elterngeldbezug aber teilzeit arbeiten.

Wichtig dabei ist noch anzumerken, solange es Elterngeld parallel zu Elternzeit gibt, muß jeder Verdienst der Kasse gemeldet werden. Weil das Elterngeld eben Verdienstabhängig ist - im Gegensatz eben zur Elternzeit.

Und ja, Elternzeit steht BEIDEN Elternteilen UNABHÄNGIG voneinander zu, jedem zu SEINEN Spielregeln.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge

3 Jahre Elternzeit - so unnormal?

Ich würde gerne 3 Jahre Elternzeit nehmen, jedoch fühle ich mich von allen Seiten unter Druck gesetzt früher schon wieder arbeiten gehen zu müssen so dass ich jetzt auch schon am überlegen bin ob ich nicht wirklich spätestens nach 2 Jahren wieder einsteigen will. Irgendwie ...

von MissKate 16.01.2010

Frage und Antworten lesen

Stichworte: 3 Jahre Elternzeit, 3 Jahre

3 jahre elternzeit = 3 jahre krankenversichert?

hallöchen! ich bin im moment noch in elternzeit. habe 3 jahre beantragt. im moment bin ich ja noch versichert.wie lange geht das noch so? meine elternzeit geht eigentlich noch bis oktober 2010. das elterngeld bekomme ich noch bis oktober 2009. (hab ich auf 2jahre ...

von buttahfly12 28.03.2009

Frage und Antworten lesen

Stichworte: 3 Jahre Elternzeit, 3 Jahre

Neuen Beruf erlernen mit 31 Jahren?

Hallo, ich hätte mal eine Frage: lohnt es sich, mit 31 noch einmal einen vollkommen neuen Beruf zu erlernen? Ich bin grad an einem beruflichen Punkt angelangt, wo ich nicht recht weiter weiß: ich arbeite seit ca. 9 Jahren in meinem ursprünglich erlernten Beruf (mit 1 Jahr ...

von Clivi8 12.09.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: 3 Jahre

Job nach 3 Jahren Pause

Hi! Ich muss/will in ca. 1 Jahr wieder arbeiten - Teilzeit. Ja, das ist noch lange hin. Aber man muss sich ja mal schon Gedanken machen. Da ich nicht für ein Zweitauto arbeiten gehen will und nur Stundenweise (während Kind vormittags im Kiga ist), müsste es ja was in der ...

von Sibi 09.07.2008

Frage und Antworten lesen

Stichwort: 3 Jahre

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.