Baby und Job

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Geschrieben von Trini am 05.11.2014, 10:17 Uhr

Falsch!!

ein krankes Kind braucht eine liebevolle Betreuung und das sollte an 20 Tagen im Jahr der VATER sein. Auch er hat den Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und bekommt den Gehaltsausfall von der Krankenkassse.

Trini

 
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