Baby und Job

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Geschrieben von Danyshope am 01.04.2017, 22:04 Uhr

Elternzeit

Ihr müsst trennen bei den Begrifflichkeiten.

Jeder von euch kann UNABHÄNGIG vom anderen bis zu 3 Jahre in ElternZEIT gehen. Elternzeit bedeutet, der jeweilige Shop wird gesichert. heißt auch, man darf in der Elternzeit daheim bleiben oder in Teilzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten. beim eigentlichen Arbeitgeber oder gar mit dessen Zustimmung auch bei einem anderen - da der eigentliche Vertrag innerhalb der Elternzeit wie gesagt ruht. Was auch wichtig ist, man MUSS sich für 2 Jahre festlegen. Das bedeutet, wenn du nur 18 Monate anmeldest, willst oder musst aber danach verlängern, dann brauchst du dafür die Zustimmung des AG. Der kann dem zustimmen, muss es aber nicht. meldest Du 2 Jahre EZ an, kannst Du auch ohne die Zustimmung des AG einfach verlängern. Was auch dann besonders wichtig ist wenn ihr plant, das du erst einmal in Teilzeit wieder arbeitest. dann würde ich dir auf jeden Fall zu dem Vorgehen raten das Du nicht 18 Monate anmeldest sondern 24 Monate - also 2 Jahre. Und dem AG schon mitteilst das Du planst nach den 18 Monaten in Teilzeit innerhalb der Elternzeit zu arbeiten. Vorteil1, Du bist flexibler falls was dazwischen kommt wie zB es klappt nicht mit der Betreuung, Vorteil zwei, solange du in Elternzeit bist - selbst wenn Du innerhalb dieser arbeitest - bist Du nahezu unkündbar, Vorteil3, wenn Dein AG keine geeignete Teilzeitstelle hat, dann kannst Du dir eine Teilzeitstelle bei einem anderen AG suchen ohne deinen eigentlichen Vollzeitjob gleich kündigen zu müssen.

Also, Du musst bei deiner Elternzeit genauso wenig verzichten wie Dein Mann. Es sind unabhängige Dinge wo jeder für sich entscheiden kann. Ihr könntet, wenn ihr es euch finanziell leisten könnt, sogar beide 3 Jahre EZ anmelden und beide voll oder teilweise innerhalb dieser bis zu 30 Std arbeiten oder auch nicht (mit gut gefülltem Sparkonto)




Der andere Aspekt ist der finanzielle - und das ist eben das ElternGELD. Elterngeld dient dazu den Verdienstausfall den man in der Elternzeit hat abzufangen. Und da ist es so, das ihr beide zusammen bis zu 14 LEBENSmonate habt die ihr unter euch aufteilen könnt/müsst. Hier gibt es folgende "Spielregeln":

1. Der nachgeburtliche Mutterschutz ist IMMER der Mutter anzurechnen. heißt je nachdem wie lange dieser dauert wird er beim dem Elterngeld "abgezogen". Darauf kann Frau auch nicht verzichten. Da Mutterschaftsgeld in der Regel höher ist wie das Elterngeld, wird das Mutterschaftsgeld ausgezahlt, Frauen die keines bekommen bekommen dafür dann Elterngeld ab Geburt. da man aber höchstens bis zum 12ten lebensmoant (außer Alleinerziehende) Elterngeld alleine nutzen kann, heißt das Frau bekommt meistens 2 Monate Mutterschaftsgeld und 10 Monate Elterngeld - deckt dann bis zum 1ten Geburtstag ab.

2. Man muss mindestens 2 volle Lebensmonate nehmen um überhaupt Anspruch zu haben, Frau hat das durch den Mutterschutz, Mann muss schauen wann er diese nehmen will.

3. Ihr könnt die Zeiten nacheinander nehmen, oder gleichzeitig. Für jeden Monat wo ihr beide Elterngeld bezieht werden aber auch 2 Monate abgezogen.

4. Spätestens nach dem 14ten Lebensmonat erlischt der Elterngeldanspruch, bei voller Auszahlung müssen bis dahin alle Monate genutzt worden sein.

5. Man kann Elterngeldmonate auch splitten, das heißt, dann bekommt man nur das halbe Elterngeld, dafür aber dann eben doppelt so lange. Das kann man für alle Monate nehmen in denen man Elterngeld bekommt (Achtung wegen Mutterschaftsmonate) oder auch nur für einen Teil.



In eurem Fall heißt das ihr habt mehrere Optionen.

Erstens, Du nimmst deine 2 Monate Mutterschutz und die 10 Monate Elterngeld voll, meldest für 18 Monate oder auch länger Elternzeit an. Dann bekommst Du in der Zeit nach dem 1ten Geburtstag aber kein Geld. Dein Mann nimmt gleichzeitig mit dir oder nach dir seine beiden Monate Elterngeld. Ihr habt zusammen die 14 voll verbraucht.

Alternativ splittest Du die 10 Monate, dann kannst Du statt 10 Monate eben 20 Monate halbes Elterngeld bekommen. Da es aber als Frau mit Elternzeit (da Arbeitgeber und damit auch Krankenversichert) keinen Vorteil bringt, kann man auch jeden Monat die Hälfte des Elterngeldes aus´s Sparbuch legen und dann das in den Monaten nutzen wo man kein Elterngeld mehr bekommt.

Der vollständiger halber,es gibt auch noch Elterngeld Plus. Das ist aber vor allen für die Leute relevant welche zeitnah nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen. Weil, im Gegensatz zur ElternZEIT, wo es keine Rolle spielt wie viel man in dieser verdient, ist es so das wenn man Elterngeld bezieht und dabei auch noch arbeitet, das Einkommen beim Elterngeld mit verrechnet wird. wer Elterngeld Plus bezieht darf dabei mehr verdienen nebenher wie jemand der "nur" Elterngeld hat. Die Verdienstklausel fällt bei Elterngeld erst weg wenn man sich im zweiten Jahr bei Splittung befindet, dann gilt nur noch die gleiche Regel wie bei Elternzeit, man darf nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten.

Schaut doch mal wie ihr es euch finanziell leisten könnt. Danach würde ich dann schauen ob voller Bezug im ersten Jahr oder Splittung. Und ob ihr nacheinander Elterngeld bezieht oder auch gleichzeitig. Und die Entscheidung wie lange Elternzeit würde ich von den Faktoren abhängig machen, wann wird Kind geboren und wann genau startet bei euch die Betreuung. Hier nehmen KiGa´s, KiTa´s und Tagesmütter neue Kinder zB nur zu August/September an, und dann muss man noch so 3-6 Wochen Eingewöhnung mit einplanen. Blöde wenn da die EZ zu ende ist und man im schlechtesten Fall kündigen muss weil der AG auf Stur schaltet. Zweiter Faktor wäre, hast Du vor danach sofort wieder in Vollzeit einzusteigen oder doch lieber in Teilzeit? Wenn Teilzeit, dann würde ich diese immer innerhalb der Elternzeit ausnutzen. Danach kann man sich mit dem AG immer noch einigen und den Vollzeitvertrag kündigen um dauerhaft in Teilzeit zu arbeiten. Ein zurück von Teilzeit auf Vollzeit nach Elternzeit ist nämlich meistens schwieriger. Da muss ein AG nicht zustimmen.

 
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