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Geschrieben von Danyshope am 10.11.2016, 18:19 Uhr

Elternzeit unterbrechen

Theoretisch kannst Du unterbrechen, Dein AG dich dann aber auch kündigen. Und, Du musst Dich eh für die ersten 2 Jahre festlegen, zudem kannst Du nicht beliebig oft die "Einteilungen" ändern. Elternzeit kannst Du zudem völlig getrennt von Elterngeld nehmen. Ebenso Dein Mann.

Mein Rat, nimm die EZ durchgehend. ich würde dazwischen nur wieder dann für so einen kurzen Zeitraum Vollzeit arbeiten wenn absolut gar keine andere Möglichkeit besteht. EZ kannst Du bis zum 3ten Geburtstag nehmen bzw mit Zustimmung des AG auch dir bis zu 2 Jahre für die Zeit bis zum 8ten Lebensjahr aufheben. genau das gleiche kann auch Dein Mann - völlig egal davon wie Du deine eigene EZ nutzt. innerhalb der EZ darf man bis zu 30 Std die Woche arbeiten, bei dem eigentlichen Arbeitgeber oder mit dessen Zustimmung auch bei einem anderen. EZ bedeutete nur, das in diesem Zeitraum dein eigentlicher Arbeitsvertrag ruht. Und dieses steht eben BEIDEN Elternteilen UNABHÄNGIG von einander zu.

Elterngeld dagegen müsst ihr euch teilen. Spielregeln hier, jeder muss mindestens 2 LEBENSMONATE nehmen um überhaupt Anspruch zu haben. Die zeit wo die Frau Mutterschutz hat wird immer der Frau zugerechnet, selbst dann wenn sie kein Mutterschutzgeld bekommt. Und bis zum 14ten Lebensmonat müsst ihr beide bei vollem Bezug eure Zeiten genommen haben. das könnt ihr nach einander, oder eben auch gleichzeitig.

Mein Rat wäre, wenn ihr es euch finanziell leisten könnt, dann bleibt doch in den beiden Monaten ZUSAMMEN zuhause. dann verbraucht ihr zwar 4 statt 2 der 14 Lebensmonate, aber es ist weniger hin und her. Und, gerade wenn Dein Mann deshalb seine Zeiten vorlegen will weil zB Jobwechsel, kommt es bessre wenn er die EG- und EZ-Monate noch beim alten Arbeitgeber nimmt. Statt zB beim neune und dann schlimmsten falls auch noch in der Probezeit. Kommt selten gut. Dann ist er aber damit durch und hat keinen Stress mehr.

Euer EG-Anspruch endet dann zwar mit dem 1ten Geburtstag, Deine EZ kannst Du aber noch länger nutzen. Entweder um so daheim zu bleiben oder eben um Teilzeit innerhalb der Elternzeit zu arbeiten.. Und mit dem 1ten Geburtstag habt ihr auch einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. OK, die meisten KiTa´s, KiGa´s und Tagesmütter nehmen nur zu August/September neue Kinder auf, aber manchmal hat man Glück. Wenn Du aber eh nach dem EG noch daheim bist, ist es ja egal.

Die größte Frage ist eher, könnt ihr es euch leisten wenn ihr beide 2 Monate nur Elterngeld bekommt und beide Vollzeit-Gehälter fehlen.

 
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