Geschrieben von Mokike am 09.11.2016, 22:54 Uhr |
Elternzeit unterbrechen
Hallo.
Kann mir jemand sagen ob es möglich ist die Elternzeit für zwei Monate zu unterbrechen.
Eigentlich wollte ich das erste Jahr zu Hause bleiben und mein Partner anschließend zwei Monate.
Jetzt ändert sich aber wahrscheinlich seine Arbeitssituation. Kann ich jetzt für zwei Monate arbeiten gehen und er bleibt zu Hause und ich nehme nach der Zeit meine restliche Elternzeit.
Re: Elternzeit unterbrechen
Antwort von Trini am 10.11.2016, 8:08 Uhr
Du kannst doch IN der Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten.
Trini
Re: Elternzeit unterbrechen
Antwort von Mokike am 10.11.2016, 8:49 Uhr
Ich habe aber keine Betreuung, am besten ich mache mich nächste Woche beim Jugendamt schlau.
Aber trotzdem danke
Ich denke, dein Mann will ...
Antwort von Trini am 10.11.2016, 9:45 Uhr
das Kind betreuen. Und ihr dürft ja gleichzeitig Elternzeit haben.
Ich meinte, dass du die EZ nicht unterbrechen musst, um zu arbeiten.
Trini
Re: Elternzeit unterbrechen
Antwort von sarahT am 10.11.2016, 9:48 Uhr
Nein. Du kannst deine Elternzeit nicht einfach unterbrechen und die nicht genommenen Monate hinten dran hängen. Das geht nur wenn du wieder schwanger bist. Ansonsten kannst du mit Genehmigung deines AG die Elternzeit beenden. Aber Wenn er für dich eine Vertretung eingestellt hat wird er dich doch auch nicht für nur zwei Monate zurück kommen lassen!?
Du kannst mit 30Std in der Elternzeit arbeiten und dein Partner könnte doch in der Zeit auf das Kind aufpassen. So war doch dein Plan, oder? Oder willst du Vollzeit arbeinten und dann wieder ins Elterngeld zurück? Das ginge nämlich nicht.
Re: Elternzeit unterbrechen
Antwort von Danyshope am 10.11.2016, 18:19 Uhr
Theoretisch kannst Du unterbrechen, Dein AG dich dann aber auch kündigen. Und, Du musst Dich eh für die ersten 2 Jahre festlegen, zudem kannst Du nicht beliebig oft die "Einteilungen" ändern. Elternzeit kannst Du zudem völlig getrennt von Elterngeld nehmen. Ebenso Dein Mann.
Mein Rat, nimm die EZ durchgehend. ich würde dazwischen nur wieder dann für so einen kurzen Zeitraum Vollzeit arbeiten wenn absolut gar keine andere Möglichkeit besteht. EZ kannst Du bis zum 3ten Geburtstag nehmen bzw mit Zustimmung des AG auch dir bis zu 2 Jahre für die Zeit bis zum 8ten Lebensjahr aufheben. genau das gleiche kann auch Dein Mann - völlig egal davon wie Du deine eigene EZ nutzt. innerhalb der EZ darf man bis zu 30 Std die Woche arbeiten, bei dem eigentlichen Arbeitgeber oder mit dessen Zustimmung auch bei einem anderen. EZ bedeutete nur, das in diesem Zeitraum dein eigentlicher Arbeitsvertrag ruht. Und dieses steht eben BEIDEN Elternteilen UNABHÄNGIG von einander zu.
Elterngeld dagegen müsst ihr euch teilen. Spielregeln hier, jeder muss mindestens 2 LEBENSMONATE nehmen um überhaupt Anspruch zu haben. Die zeit wo die Frau Mutterschutz hat wird immer der Frau zugerechnet, selbst dann wenn sie kein Mutterschutzgeld bekommt. Und bis zum 14ten Lebensmonat müsst ihr beide bei vollem Bezug eure Zeiten genommen haben. das könnt ihr nach einander, oder eben auch gleichzeitig.
Mein Rat wäre, wenn ihr es euch finanziell leisten könnt, dann bleibt doch in den beiden Monaten ZUSAMMEN zuhause. dann verbraucht ihr zwar 4 statt 2 der 14 Lebensmonate, aber es ist weniger hin und her. Und, gerade wenn Dein Mann deshalb seine Zeiten vorlegen will weil zB Jobwechsel, kommt es bessre wenn er die EG- und EZ-Monate noch beim alten Arbeitgeber nimmt. Statt zB beim neune und dann schlimmsten falls auch noch in der Probezeit. Kommt selten gut. Dann ist er aber damit durch und hat keinen Stress mehr.
Euer EG-Anspruch endet dann zwar mit dem 1ten Geburtstag, Deine EZ kannst Du aber noch länger nutzen. Entweder um so daheim zu bleiben oder eben um Teilzeit innerhalb der Elternzeit zu arbeiten.. Und mit dem 1ten Geburtstag habt ihr auch einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. OK, die meisten KiTa´s, KiGa´s und Tagesmütter nehmen nur zu August/September neue Kinder auf, aber manchmal hat man Glück. Wenn Du aber eh nach dem EG noch daheim bist, ist es ja egal.
Die größte Frage ist eher, könnt ihr es euch leisten wenn ihr beide 2 Monate nur Elterngeld bekommt und beide Vollzeit-Gehälter fehlen.
Re: Elternzeit unterbrechen
Antwort von mellomania am 10.11.2016, 20:11 Uhr
@danyshope: man muss sich NICHT für die ersten zwei jahre erklären, wenn das kind NACH dem 1.7.15 geboren ist, dann gilt die neue regelung. das heißt man kann DREI teile EZ nehmen und bis zu 24 Monate mit über das 3. LJ hinaus mitnehmen. ich würde das mit dem AG besprechen, aber sinnig ist das nicht wirklich...
Re: Elternzeit unterbrechen
Antwort von Danyshope am 10.11.2016, 21:32 Uhr
Doch, muss man immer noch.
Schau mal hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/die-elternzeit/73832?view=DEFAULT
Hier steht es dann auch genauer: http://www.familienplanung.de/schwangerschaft/familie-und-beruf/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit/elternzeit/
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