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Elternzeit und Aushilfe

Thema: Elternzeit und Aushilfe

HI. Irgendwie steh ich, glaub ich, auf dem Schlauch. Mir wurde grad ein Aushilfsjob(400€-Basis bei C&A))angeboten, wo ich schon seit 2 Jahren das ab und zu mache. Ich dachte weil ich jetzt Elterngeld bezieh kann ich das nicht mehr machen, weil sonst es mir dann vom EG abgezogen wird. Sonst arbeite ich als Zahnarzthelferin(Vollzeit). Jetzt hab ich bei der Elterngeldstelle angerufen und hab nachgefragt wie es genau ist und sie sagte nur: Das wird ihnen mit angerechnet. Was heißt das genau? Wie mit angerechnet??? C&A zahlt mir doch das gehalt und das ist immer unterschiedlich. Muss ich jeden Monat der EGstelle bescheid sagen wieviel ich dort verdient hab? Kann mir bitte jemand helfen??

Mitglied inaktiv - 05.06.2008, 15:22



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Hi ich arbeiten 30 Std die Woche auch schon vorher. Hatte beim Jugendamt angerufen und die sagte ich soll dann besser nur den Mindestsatz beantragen da war mein Mann auch noch Hartz IV Empfänger so dass alles über 300 € ihm abgezogen wurde, sprich angerechnet wurde, daher haben wir halt eben nur diese 300 € Guck doch mal bei google, was da so gesagt wird. Liebe Grüße Roxy

Mitglied inaktiv - 05.06.2008, 15:52



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Hi, ja, es wird angerechnet, da ja der Vergleich zwischen dem alten und neuen Netto-Gehalt zählt. Gibst du es im Antrag mit einem Mittelwert an, so wird am Ende der Elterngeldzeit genau abgerechnet. Gibst du es zu hoch an, kannst du Pech haben, denn die Nachzahlung ist auf 6 Monate begrenzt. Am einfachsten ist es wohl, wenn du das, was C&A auch an die Knappschaft gemeldet hat, auch im Antrag angibst - dafür kann dir dann keiner was, da du auf das weitere ja selbst keinen Einfluss hattest. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 05.06.2008, 15:58



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Mitglied inaktiv - 05.06.2008, 20:28