Geschrieben von kirshinka am 18.10.2016, 12:40 Uhr |
Elternteilzeit möglich, trotz Elternzeitvertretung?
Ob du während der elternzeit beim AG arbeiten kannst, obliegt ganz dem AG und dem alleine.
Du musst auch nicht zwangsläufig auf deinem vorherigen Job eingesetzt werden!
Nach Ablauf der elternzeit lebt der alte Arbeitsvertrag wieder auf der während der elternzeit ruhte.
Und du hast Anrecht auf einen Job, der in Verantwortung und Aufgaben deinem vorherigen entspricht - es muss jedoch nicht der gleich Job bzw die gleiche Position sein!
- Elternteilzeit möglich, trotz Elternzeitvertretung? - angeli79@web.de 16.10.16, 10:19
- Re: Elternteilzeit möglich, trotz Elternzeitvertretung? - Trini 16.10.16, 22:19
- Re: Elternteilzeit möglich, trotz Elternzeitvertretung? - kirshinka 18.10.16, 12:40
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