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Geschrieben von Ulli am 18.03.2014, 19:46 Uhr

Deutsches Konto des Aupairs

Hallo, kann man auch ein Sommer-Aupair steuerlich geltend machen oder gibt es eine Mindestaufenthaltsdauer? Und wie ist es dann mit dem Konto in Deutschland? Muss das Finanzamt nicht auch ein anderes europäisches Konto in einem Euroland akzeptieren? Danke und viele Grüße!

 
2 Antworten:

Re: Deutsches Konto des Aupairs

Antwort von speedy am 18.03.2014, 20:06 Uhr

Hi,
auch ein Sommer-AuPair leistet Kinderbetreuung und damit sind die Kosten steuerlich absetzbar. ÜW muss aber dazu zwingend auf ein dt. Konto erfolgen (wie auch bei anderen Arbeitnehmern). Konto bekommst du aber für ein AuPair idR kostenlos bei den örtlichen Banken - musst ja nicht gleich sagen, dass es nur für 8 Wochen ist...

Gruß, Speedy

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Danke!

Antwort von Ulli am 18.03.2014, 20:09 Uhr

Das hilft doch schon mal. :-)

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