Geschrieben von Ulli am 18.03.2014, 19:46 Uhr |
Deutsches Konto des Aupairs
Hallo, kann man auch ein Sommer-Aupair steuerlich geltend machen oder gibt es eine Mindestaufenthaltsdauer? Und wie ist es dann mit dem Konto in Deutschland? Muss das Finanzamt nicht auch ein anderes europäisches Konto in einem Euroland akzeptieren? Danke und viele Grüße!
Re: Deutsches Konto des Aupairs
Antwort von speedy am 18.03.2014, 20:06 Uhr
Hi,
auch ein Sommer-AuPair leistet Kinderbetreuung und damit sind die Kosten steuerlich absetzbar. ÜW muss aber dazu zwingend auf ein dt. Konto erfolgen (wie auch bei anderen Arbeitnehmern). Konto bekommst du aber für ein AuPair idR kostenlos bei den örtlichen Banken - musst ja nicht gleich sagen, dass es nur für 8 Wochen ist...
Gruß, Speedy
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