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Baby und Job - Forum |
| Geschrieben von Jeckyll am 16.02.2013, 13:58 Uhr. |
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bin nicht vom Fach... daher ohne Gewähr
so weit ich weiß hat man bei regelmäßigen Arbeitstagen (also jede Woche die gleiche Anzahl) auch Anspruch auf bezahlten Urlaub, Kranktage etc. Nur bei unregelmäßigen Arbeitseinsätzen (also nach Absprache) kann man nur das bezahlt bekommen, was man arbeitet.
Allerdings stellen sich die meisten AG unwissend und zahlen bei Krankheit, Feiertagen, Urlaub etc einfach kein Geld. Das ist aber nicht rechtens. Ein 450 Euro Job ist gesetzlich ein Teilzeitarbeitsstelle wie jede andere auch. Nur die Lohnsteuer etc wird von diesem Einkommen nicht abgeführt.
Wie das mit dem Arbeitslosengeld ist weiß ich nicht, denke aber, da man von diesem Einkommen keine Arbeitslosenversicherung bezahlt hat kann ich mir vorstellen, dass es nicht angerechnet wird.
Aber wie gesagt, alles nicht mit Sicherheit. Nur Laienwissen
Jeckyll |
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